Tag: ‘Tönnies’

vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

Vor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. „Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat“, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. „Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen“.

Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“, sagt Peifer und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden“.

Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

aus

Demo am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

Vor mehr als 2 Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus der größten Schweinemast Niedersachsens veröffentlicht. Die Videoaufnahmen zeigten, wie dicht gedrängte Tiere in ihrem eigenen Kot stehen mussten. Viele der Tiere wiesen zum Teil sehr schwere Verletzungen auf, die keinesfalls über Nacht entstanden sind. So waren in dem Videomaterial unbehandelte, blutige Verletzungen, riesige Tumore und Abszesse zu sehen. Teilweise konnten die Tiere nur noch humpeln. „Viele der Tiere hätten damals dringend tierärztlich behandelt werden müssen“ so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Auch sind auf dem Videomaterial immer wieder tote Tiere zwischen den lebenden zu sehen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenbucht war auf den Bildern nicht zu erkennen. „Ganz offensichtlich kam der Betreiber seiner Fürsorgepflicht hier nicht nach und ließ die Schweine einfach leiden“ kritisiert Peifer.

Besonders erschreckend war allerdings, dass in den beiden dokumentierten Nächten im Juli 2020 das Trinkwasser der Tiere offenbar ganz bewusst von dem Betreiber abgestellt wurde. Eine beliebte Methode in der Schweinemast, die gesetzlich verboten ist. Ziel ist es, dass die Tiere am nächsten Morgen schneller einen hochkalorischen Futterbrei aufnehmen. Umso schneller die Tiere fett werden, umso mehr Profit. Auch wurden damals an einigen Stellen die gesetzlichen Vorgaben von max. 2 cm Spaltenbreite nicht eingehalten. So waren die Spaltenbreiten zum Teil ca. 10 cm groß – eine absolut nennenswerte Verletzungsgefahr für die Tiere. Vermutlich bestand dieser bauliche Missstand schon seit Errichtung der Mastanlage vor etlichen Jahren. „Offenbar fanden in dem Betrieb kaum Kontrollen statt oder es wurde einfach nicht richtig hingeschaut“ so Peifer. Dabei handelt es sich bei dieser Schweinemast sogar um einen QS-zertifizierten Betrieb. QS ist ein Prüfzeichen für Lebensmittel und ist auf vielen Fleischprodukten im Supermarkt zu finden. Aus im Mastbetrieb vorgefundenen Unterlagen war erkennbar, dass viele der Tiere an Durchfall und Lungenentzündungen litten, teilweise 50 % aus einer Bucht. Behandelt wurden diese Tiere mit Antibiotika.

Die Missstände in dem Betrieb waren so schockierend, dass noch am gleichen Tag, als die Aufnahmen entstanden sind, das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert worden ist. Dies erfolgte Ende Juli 2020. Bei einer unangemeldeten Kontrolle durch das Veterinäramt wurden dann die beschriebenen Verstöße ebenfalls festgestellt, das Amt informierte daraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Auch das Deutsche Tierschutzbüro hatte eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Im Sommer 2022 wurde dann gegen 2 Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kommt es am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zur Verhandlung. Ab 90 Tagessätze gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 31.01.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“ sagt Peifer.

Der Mastbetrieb liegt in Sustrum, Samtgemeinde Lathen im Landkreis Emsland. Verteilt auf drei Hallen werden dort ca. 15.000 Tiere gehalten. Damit leben in der kleinen Ortschaft ca. 10-mal mehr Schweine als Menschen. In drei Mastdurchgängen werden ca. 45.000 Schweine pro Jahr gemästet. Damit ist es die größte Schweinmast Niedersachsens. Nach Recherchen des Deutschen Tierschutzbüros waren damals die Hauptabnehmer der Schweine die Firma Tönnies in Sögel und Vion in Emstek. Nach Bekanntwerden der Missstände haben beide Firmen die Abnahme der Tiere eingestellt.

„Diese tierquälerischen Zustände sind in der Massentierhaltung leider normal, denn sie sind systembedingt“ so Peifer. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“ so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 31.01.2023 um 09 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 31.01.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial auf dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

aus

und muss sich jetzt vor Gericht verantworten – 08.12.2022 Demo vor Amtsgericht Nordhorn

Vor 2 Jahren veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus verschiedenen Schweinemastanlagen. U.a. auch aus einem Betrieb in der Ortschaft Ohne, Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Der Betrieb hatte in der Vergangenheit u.a. auch die Firma Tönnies (in Sögel) beliefert, das Schlachtunternehmen stellte nach Bekanntwerden der Vorwürfen die Zusammenarbeit ein.

Die Videoaufnahmen, die im Herbst 2020 in dem Mastbetrieb in der Ortschaft Ohne entstanden sind, zeigen sehr verdreckte Buchten. Einige der Tiere waren stark zerkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden von den Verantwortlichen nicht ordnungsgemäß tierärztlich behandelt und separiert. Auf den Videoaufnahmen fiel vor allem ein Tier auf, das eine erheblich blutende und eitrige Verletzung hatte. „Es hing der halbe Darm aus dem Tier heraus, so etwas habe ich noch nie gesehen“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Die versteckten Kameras dokumentierten zudem, dass zusätzlich zu diesem Tier auch noch drei weiteren schwer kranken Schweinen mindestens drei Tage lang nicht geholfen wurde. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebes, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte allerdings erst drei qualvolle Tage später. Mit einem Gewehr versuchte der Landwirt dann die Tiere zu erschießen, was nicht gelang. Nach dem Schuss liefen die Schweine regelrecht durch den Stall. Dem Mäster war dies egal, denn er überließ die Tiere sich selbst und ging einfach aus dem Stall. Die Tiere starben später qualvoll. „Wer Tiere vorsätzlich so sehr leiden lässt, gehört bestraft“, so Peifer. Das dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, müsste der Landwirt eigentlich wissen, schließlich ist er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig und hält u. a. Vorträge. Im Nebenberuf betreibt er mit seinem Bruder und Vater die Mastanlage mit rund 1.000 Tieren.

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim Ende November 2020 über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde Anfang Dezember 2020 Strafanzeige gegen den Betreib bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet. Diese hatte vor einigen Wochen 2 Strafbefehle zu je 80 Tagessätzen (zu je 70 Euro – also 5.600 Euro) erlassen. Gegen diese Strafbefehle sind die Verantwortlichen vorgegangen, aus diesem Grund kommt es am 08.12.2022 vor dem Amtsgericht Nordhorn zur Verhandlung. „Aus unser Sicht müsste die Strafe deutlich höher ausfallen, denn die Videoaufnahmen belegen massive Tierquälerei“ so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro moniert, dass bei Tierquälerei nicht konsequent durchgegriffen wird. „Immer wieder veröffentlichen wir vom Deutschen Tierschutzbüro oder andere Organisationen erschreckendes Bildmaterial, doch in den meisten Fällen werden die Täter nicht verurteilt“ so Peifer abschließend. Die Tierrechtsorganisation empfiehlt daher die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

Verhandlung:
Die öffentliche Verhandlung findet am 08.12.2022 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 41) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt. Aktenzeichen NZS 6 Cs 1102 Js 76010/20 (658/22).

Demonstration:
Wann: 08.12.2022 in der Zeit von 08:30 – 09:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V. (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/landwirt-vor-gericht

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

aus