Tag: ‘Staatsanwaltschaft’

Vor mehr als einem Jahr veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus dem größten Kaninchenzuchtbetrieb in Deutschland.

Die Aufnahmen sind in einer umfangreichen Undercover-Recherche entstanden. Immer wieder wurden die Zustände im Betrieb der Firma Dr. Zimmermann in Abtsgmünd, Ostalbkreis (Baden-Württemberg), auch durch versteckte Kameras, dokumentiert. So zeigen die dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielten Bilder Kaninchen dicht gedrängt in engen Käfigen, wobei sich die Gitterstäbe in die empfindlichen Pfoten der Tiere drücken. Es sind nach unserer Einschätzung auch kranke und zum Teil stark verletzte Tiere zu sehen. „Ich frage mich: Wie herzlos sind die Verantwortlichen? „, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. und verweist dabei auf die Videoaufnahmen.

Der Hauptvorwurf der Tierrechtsorganisation ist aber, dass kranke Tiere unsachgemäß (not-)getötet worden sind. Versteckte Kameras filmten, wie verschiedene Mitarbeitende Kaninchen mit einer Eisenstange geschlagen haben. Einige Tiere wurden auch einfach an den Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. „Es gab Tiere, die nach diesem Gewaltakt noch klare Lebensanzeichen zeigten. So etwas Brutales habe ich lange nicht mehr gesehen“, so Peifer und weiter: „Wir meinen, dass die dokumentierte Art des Tötens nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, vor allem, weil es teilweise an einer zeitnahen Abschlusshandlung gefehlt hat, um sicherzugehen, dass die Tiere auch wirklich tot sind“.

Der Betrieb und seine Inhaber bestreiten die Vorwürfe und verweisen unter anderem darauf, dass es bei Kontrollen durch die Behörden keine Beanstandungen gegeben habe.
Die Veröffentlichung der Bilder sorgte letztes Jahr für großes Aufsehen, es folgten diverse juristische Auseinandersitzungen zwischen dem Betreiber der Dr. Zimmermann und dem Deutschen Tierschutzbüro, die bis heute anhalten. Dabei wird über die Frage verhandelt, ob die Nennung des Firmennamens im Zusammenhang mit der Berichterstattung zulässig war. In einem Verfügungs-Verfahren gewann das Deutsche Tierschutzbüro kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Neben den zivilrechtlichen Verfahren laufen auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen (AZ 45 Js 9153/22) wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen sind auf Grund einer Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro und einem Hinweis durch das zuständige Veterinäramt ins Rollen gekommen. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen vier Personen, wie uns die Staatsanwaltschaft kürzlich mitgeteilt hat, darunter auch die beiden Gesellschafter. Der Anwalt des Betriebes weist Vorwürfe eines strafbaren Verhaltens zurück und zudem darauf hin, dass der Sachstand des Verfahrens dem aus Juli 2022 entspreche. „Wir können und wollen den Ermittlungen nicht vorgreifen und auch niemand vorverurteilen, zumal wir über die im Ermittlungsverfahren vorliegenden Kenntnisse keine näheren Informationen haben. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, strafrechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, dann hoffen wir aber auf eine hohe Strafe für den oder die Täter: Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben“, so Peifer abschließend.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/staatsanwaltschaft-ermittelt-weiter-gegen-groesste-kaninchenzucht-deutschlands

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
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email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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aus

Die (Haus-)Durchsuchung ist eine Option der Staatsanwaltschaft zur Beschaffung von Beweismitteln oder zur Ergreifung eines Beschuldigten. Sie ist teilweise mit existenzbedrohenden Folgen verbunden.

Nicht selten führt die Durchsuchung selbst zu keinen strafrechtlich relevanten Ergebnissen. Die von der Untersuchung Betroffenen liefern den ausführenden Polizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft jedoch durch ihr Verhalten während der Durchsuchung Ansatzpunkte für neue Straftaten: Insbesondere die Beleidigung der Polizeibeamten oder Widerstandshandlungen.

Zur Vermeidung derartiger Fehler sollten die Betroffenen einige Grundregeln dringend beachten:

1. Bewahren Sie bei einer Durchsuchung Ruhe und handeln Sie überlegt

Die wahrscheinlich wichtigste Grundregel ist es, keinen Widerstand während der Durchsuchung zu leisten und auch keinen der anwesenden Beamten zu beleidigen. Die Durchführung der Durchsuchung kann in der Regel durch den Betroffenen selbst vor Ort nicht verhindert werden, es sei denn, Sie geben freiwillig die gesuchten Beweismittel heraus oder lotsen die Beamten zu den gesuchten Gegenständen.

2. Richterlicher Beschluss oder Gefahr in Verzug

Lassen Sie sich zu Beginn der Durchsuchung den Durchsuchungsbeschluss für die Durchsuchung vorlegen und kopieren diesen oder fertigen ein Foto davon, falls Sie keine Abschrift ausgehändigt bekommen. Sofern ein richterlicher Beschluss nicht vorgelegt werden kann, lassen Sie sich die Gründe für die Annahme der „Gefahr im Verzug“ darlegen. Der Durchsuchungsbeschluss enthält wichtige Informationen darüber, in welcher Sache die Staatsanwaltschaft ermittelt und welche Beweise gesucht werden. So können bereits erste Eindrücke darüber gewonnen werden, welcher Straftatverdacht besteht.

3. Keine Aussage machen

Genauso wichtig wie die Regel Nr. 1 ist diese: Machen Sie um Himmels Willen keine Aussagen zur Sache, insbesondere nicht mit einem Smalltalk oder einem informatorischen Gespräch mit den Polizeibeamten. Dieser häufig unterschätzte Punkt birgt eine erhebliche Gefahr und ist für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens häufig richtungsweisend. Geben Sie daher nur die Daten zu Ihrer Person an, aber verweigern Sie darüber hinaus die Antworten zur persönlichen Situation und zum Sachverhalt.

4. Kooperation mit dem Beamten

Wie bereits ausgeführt, ist es wichtig, während der Hausdurchsuchung einen kühlen Kopf zu bewahren. Insbesondere sollte nicht versucht werden, die die Durchsuchung ausführenden Beamten körperlich anzugehen oder Beweismittel verschwinden zu lassen. Die Vernichtung von Beweismitteln begründet häufig den Verdacht der Verdunklungsgefahr und stellt damit einen Haftgrund für die Anordnung der Untersuchungshaft dar. Eine gemäßigte und überdachte Kooperation mit den Beamten, mit dem Ziel einer möglichst schnellen Beendigung der Durchsuchung stellt in der Regel ein gutes Mittelmaß dar.

5. Kein Einverständnis erklären – der Sicherstellung widersprechen

Sofern die Beamten Gegenstände und Unterlagen mitnehmen, werden die Betroffenen in der Regel gefragt, ob damit Einverständnis besteht. Zwar können Sie die Beamten nicht von der Mitnahme aufhalten, aber durch einen Widerspruch kann die Überprüfung der dann erforderlichen Beschlagnahme durch den Ermittlungsrichter erreicht werden, was im späteren Prozess durch den Strafverteidiger problematisiert werden kann. Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass sämtliche Sachen der Beschlagnahme bei der Durchsuchung protokollarisch festgehalten werden und dass Ihnen – wenn möglich – Kopien überlassen werden. Weiterhin haben Betroffene das Recht, dass die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt werden. Darauf sollte bestanden werden. Sofern die Beamten dies verweigern, sollte zumindest sichergestellt werden, dass im Protokoll über die Durchsuchung ein entsprechender Hinweis erfolgt, dass eine Versiegelung verlangt wurde.

6. Notfallnummer anrufen

Für den Fall einer gerade stattfindenden Durchsuchung ist die Rechtsanwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in der Regel telefonisch rund um die Uhr im 7/24-Strafverteidiger-Notdienst 0160 96382541 erreichbar.

Rufen Sie gleich zu Beginn der Hausdurchsuchung an und lassen sich rechtlich beraten und vertreten. Nach § 137 StPO steht einem Beschuldigten in jeder Lage der rechtliche Beistand eines Strafverteidigers zu. Häufig ist allein die Anwesenheit eines Strafverteidigers bei der Hausdurchsuchung ausreichend, um eine geordnete Durchsuchung sicherzustellen und ein beiderseitiges über’s Ziel hinausschießen zu vermeiden.

Der Autor, Rechtsanwalt Udo Reissner, ist ein erfolgreicher, auch überregional aktiver Strafverteidiger.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
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86150 Augsburg
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fax ..: 0821 3433665
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Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

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