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Begeht einer GmbH eine Markenrechtsverletzung kann ihr alleiniger Geschäftsführer auch persönlich dafür haften. Das hat das LG München mit Urteil vom 9. Juli 2019 entschieden (Az.: 33 O 11904/18).

Geschäftsführer einer GmbH sind einem großen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können bei Verletzung ihrer Pflichten nicht nur gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig sein, sondern auch gegenüber Dritten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com. Dies wird auch durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München deutlich. Demnach kann der Geschäftsführer für eine Markenrechtverletzung der GmbH persönlich haftbar gemacht werden.

In dem zu Grunde liegenden Fall machte ein Konzern gegen die GmbH und ihren Geschäftsführer u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Löschung und Kostenerstattung geltend. Der Konzern ist Inhaber verschiedener Marken mit dem prägenden Bestandteil „M“. Die GmbH war ebenfalls Inhaberin zweier M-Marken. Der Konzern hatte beim DPMA zunächst Verfallsanträge gegen beide Marken gestellt, die Gesellschaft und ihren Geschäftsführer abgemahnt und schließlich Klage erhoben. Das M-Logo des Konzerns verfüge über durchschnittliche Kennzeichnungskraft und Unterscheidungskraft.

Die Klage stützte sich darauf, dass der Verbraucher aufgrund des Bekanntheitsgrads die Marken verwechseln oder unternehmerische Zusammenhänge vermuten könnte. Dadurch liege ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG München stellte fest, dass auch bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestehe. Außerdem hafte der GmbH-Geschäftsführer auch persönlich für die Markenrechtsverletzung.

Die persönliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers als Täter oder Teilnehmer setze voraus, dass er als gesetzlicher Vertreter entweder an der Markenrechtsverletzung durch positives Tun beteiligt war oder sie aufgrund der Garantenstellung hätte verhindern müssen. Von einer Verantwortlichkeit als Täter oder Teilnehmer könne auch dann ausgegangen werden, wenn es um Maßnahmen der Gesellschaft geht, die typischerweise auf Geschäftsführerebene entschieden werden. Dann könne davon ausgegangen werden, dass die jeweilige Maßnahme von dem gesetzlichen Vertreter veranlasst wurde. Dies sei hier der Fall, so das LG München.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Gesellschaften und Geschäftsführer beraten.

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Rechtliche Probleme bei der Arbeit können schnell finanzielle Einbußen oder das berufliche Aus bedeuten. Doch bei Vorkommnissen stehen erfahrene Fachanwälte des Arbeitsrechts bereit, um zu helfen.

Jeder Arbeitnehmer hat zwangsläufig mit den Vorgaben und Inhalten des Arbeitsrechts zu tun. Bereits mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages begeben sich Arbeitnehmer in ein Verhältnis, welches den Regelungen des Arbeitsrechts unterliegt. Das Arbeitsrecht gilt jedoch nicht umsonst als unübersichtlich und hochkompliziert. Schlupflöcher in Verträgen, unrechtmäßige Arbeitsbedingungen oder Verstöße gegen vereinbarte Arbeitsregelungen sind heutzutage an der Tagesordnung und für die meisten juristischen Laien schwer zu durchblicken. Bei Problemen dieser Art, die Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber oder Interessengruppen betreffen können, kann die Kanzlei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte helfen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein betreuen und vertreten sie ihre Mandanten mit Kompetenz und Engagement, um Rechtsprobleme schnell aus der Welt zu schaffen.

Unterstützung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt eine der Kernkompetenzen der Kanzlei dar. Bei Fällen aus diesem Bereich wird Mandanten in der Kanzlei mit umfassendem Fachwissen über sämtliche juristische Abläufe und Probleme geholfen, die sich aus dem individuellen oder dem kollektiven Arbeitsrecht ergeben.

Das individuelle Arbeitsrecht behandelt die Berufsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu den Konflikten, die hieraus erwachsen können und von der Kanzlei behandelt werden, gehören vor allem die problematischen Inhalte von Arbeitsverträgen und deren Umsetzung. Es werden Mandanten betreut, die von Abmahnungen, Kündigungen oder Vorwürfen hinsichtlich Vertragsverstößen betroffen sind. Weiterhin gehören auch klassische Vertragsüberprüfungen zur Absicherung beider Vertragsparteien zum täglichen Geschäft der Kanzlei. Das kollektive Arbeitsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei. Die Kanzlei vertritt hier bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Betriebs – und Personalräte, um die jeweilige Situation rechtlich wie tatsächlich optimal einschätzen zu können.

Die Kanzlei ist außerdem auf Fälle aus dem Verkehrsrecht spezialisiert und befasst sich im Einzelfall auch mit fachverwandten Rechtsgebieten, wie dem Gesellschaftsrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Versicherungsrecht und dem Strafrecht.

Schnelle Hilfe bei juristischen Problemen

Die Rechtsanwälte Stefan Wenzel und Matthias Höfflin stehen ihren Mandanten aus Langenfeld und den umliegenden Regionen, wie Hilden, Solingen, Dormagen, Monheim am Rhein, Opladen, Willich, Garath und Leichlingen mit ihrer langjährigen praktischen Berufserfahrung zur Seite. Die Kanzlei befindet sich in der Ganspohler Straße in Langenfeld und ist von der A59, der A542 und der A3 aus sowie mit dem öffentlichen Personennahverkehr bequem erreichbar. Die Fachanwälte für Verkehrs- und Arbeitsrecht bieten unbürokratische Unterstützung und Beratung bei verschiedensten juristischen Problemen und sind dafür bekannt, die Ansprüche und Rechte ihrer Mandanten schnell und umfassend durchzusetzen.

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