Tag: ‘Gericht’

vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

Vor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. „Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat“, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. „Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen“.

Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“, sagt Peifer und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden“.

Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

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Demo am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

Vor mehr als 2 Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus der größten Schweinemast Niedersachsens veröffentlicht. Die Videoaufnahmen zeigten, wie dicht gedrängte Tiere in ihrem eigenen Kot stehen mussten. Viele der Tiere wiesen zum Teil sehr schwere Verletzungen auf, die keinesfalls über Nacht entstanden sind. So waren in dem Videomaterial unbehandelte, blutige Verletzungen, riesige Tumore und Abszesse zu sehen. Teilweise konnten die Tiere nur noch humpeln. „Viele der Tiere hätten damals dringend tierärztlich behandelt werden müssen“ so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Auch sind auf dem Videomaterial immer wieder tote Tiere zwischen den lebenden zu sehen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenbucht war auf den Bildern nicht zu erkennen. „Ganz offensichtlich kam der Betreiber seiner Fürsorgepflicht hier nicht nach und ließ die Schweine einfach leiden“ kritisiert Peifer.

Besonders erschreckend war allerdings, dass in den beiden dokumentierten Nächten im Juli 2020 das Trinkwasser der Tiere offenbar ganz bewusst von dem Betreiber abgestellt wurde. Eine beliebte Methode in der Schweinemast, die gesetzlich verboten ist. Ziel ist es, dass die Tiere am nächsten Morgen schneller einen hochkalorischen Futterbrei aufnehmen. Umso schneller die Tiere fett werden, umso mehr Profit. Auch wurden damals an einigen Stellen die gesetzlichen Vorgaben von max. 2 cm Spaltenbreite nicht eingehalten. So waren die Spaltenbreiten zum Teil ca. 10 cm groß – eine absolut nennenswerte Verletzungsgefahr für die Tiere. Vermutlich bestand dieser bauliche Missstand schon seit Errichtung der Mastanlage vor etlichen Jahren. „Offenbar fanden in dem Betrieb kaum Kontrollen statt oder es wurde einfach nicht richtig hingeschaut“ so Peifer. Dabei handelt es sich bei dieser Schweinemast sogar um einen QS-zertifizierten Betrieb. QS ist ein Prüfzeichen für Lebensmittel und ist auf vielen Fleischprodukten im Supermarkt zu finden. Aus im Mastbetrieb vorgefundenen Unterlagen war erkennbar, dass viele der Tiere an Durchfall und Lungenentzündungen litten, teilweise 50 % aus einer Bucht. Behandelt wurden diese Tiere mit Antibiotika.

Die Missstände in dem Betrieb waren so schockierend, dass noch am gleichen Tag, als die Aufnahmen entstanden sind, das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert worden ist. Dies erfolgte Ende Juli 2020. Bei einer unangemeldeten Kontrolle durch das Veterinäramt wurden dann die beschriebenen Verstöße ebenfalls festgestellt, das Amt informierte daraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Auch das Deutsche Tierschutzbüro hatte eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Im Sommer 2022 wurde dann gegen 2 Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kommt es am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zur Verhandlung. Ab 90 Tagessätze gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 31.01.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“ sagt Peifer.

Der Mastbetrieb liegt in Sustrum, Samtgemeinde Lathen im Landkreis Emsland. Verteilt auf drei Hallen werden dort ca. 15.000 Tiere gehalten. Damit leben in der kleinen Ortschaft ca. 10-mal mehr Schweine als Menschen. In drei Mastdurchgängen werden ca. 45.000 Schweine pro Jahr gemästet. Damit ist es die größte Schweinmast Niedersachsens. Nach Recherchen des Deutschen Tierschutzbüros waren damals die Hauptabnehmer der Schweine die Firma Tönnies in Sögel und Vion in Emstek. Nach Bekanntwerden der Missstände haben beide Firmen die Abnahme der Tiere eingestellt.

„Diese tierquälerischen Zustände sind in der Massentierhaltung leider normal, denn sie sind systembedingt“ so Peifer. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“ so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 31.01.2023 um 09 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 31.01.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial auf dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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vor Amtsgericht Nordhorn (Niedersachsen)

Das Deutsche Tierschutzbüro veröffentlichte Ende 2020 Videomaterial aus verschiedenen Betrieben, die in der Vergangenheit auch an Tönnies geliefert haben. Dabei fiel besonders eine Schweinemast in der Ortschaft Samern im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) auf. Die Aufnahmen zeigen, dass in dem Betrieb gegen Gesetze verstoßen wurde. So waren die Stallungen und Buchten zum Teil sehr verdreckt. Einige der Tiere waren stark verkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden nicht ordnungsgemäß (tierärztlich) behandelt und separiert, wie versteckte Kameras dokumentierten.

So wurde in dem Mastbetrieb in Samern ein Schwein, das schwer krank war und dringend tierärztliche Hilfe benötigt hätte, einfach in den Zwischengang gelegt, ohne Zugang zu Wasser und Futter. Die versteckten Kameras dokumentierten tagelang, wie der Landwirt immer wieder an dem kranken Schwein vorbeiging oder sogar über das Tier stieg, weil es ihm im Weg lag. „Der Landwirt hat das Tier dort abgelegt, damit es jämmerlich stirbt. Ich will mir nicht vorstellen müssen, welche Höllenqualen es in seinem Todeskampf erleiden musste“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Erst nach mehreren Tagen ohne Wasser und Futter machte der Landwirt Anstalten, das völlig abgemagerte und erschöpfte Tier mit einer sogenannten Nottötung zu erlösen. Dazu versuchte der Mäster, mit einem Bolzenschussgerät einen kleinen Bolzen in den Kopf des Tieres zu schießen, was jedoch nicht gelang. Auch der zweite Schuss hatte keinen Erfolg. Das Tier zeigte immer noch deutliche Anzeichen von Bewusstsein, was der Landwirt aber nicht mehr mitbekam, da er die Tür hinter sich zumachte und das Tier wieder sich selbst überließ. „Eigentlich hätte nach dem Bolzenschuss der todbringende Kehlschnitt erfolgen müssen. Dieser Landwirt muss zu Rechenschaft gezogen werden, da er ganz bewusst ein Tier massiv leiden ließ“, fordert Peifer. Das dies kein Einzelfall in dem Betrieb war zeigt sich daran, dass in der Kadavertonne des Betriebes ein Schwein vorgefunden worden ist, dass ein Bolzenschuss Einschuss hatte, aber keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kehlschnitt.

Dabei handelt es sich bei der Mastanlage um einen kleinen, „regionalen“ Betrieb mit rund 1.000 Tieren, eher der „Bauer um die Ecke“. Laut Facebook-Seite des Landwirts ist dieser aktives Mitglied der Gruppierung „Landwirtschaft verbindet“ (LSV). Die Gruppierung demonstriert regelmäßig mit Traktoren für mehr Beachtung von Landwirt*innen und verurteilt nächtliche Stallkontrollen und Filmarbeiten von Tierrechtler*innen. „Kein Wunder, dass die Verantwortlichen solcher Mastbetriebe nicht wollen, dass in ihren Stallungen gefilmt wird, wenn dort solche Tierquälerei stattfindet“, so Peifer. Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast verurteile damals die Tierquälerei: „Die Videoaufnahmen sind erschreckend. Solche Missstände verurteile ich ausdrücklich.“

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde im November 2020 sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde dann Anfang Dezember 2020 eine Strafanzeige gegen den Betrieb bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet.

Daraufhin wurde Anfang 2022 ein Strafbefehl gegen den Landwirt in Höhe von 170 Tagessätzen erlassen, wogegen er vorgegangen ist. Aus diesem Grund kommt es am 01.08.2022 zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Nordhorn. „Vermutlich wird der Landwirt versuchen, eine geringere Strafe zu erzielen, indem er sein Verhalten als einmaliges Fehlversagen darstellt. Doch es ist natürlich unglaubwürdig, dass genau bei diesem einmaligen Fehler eine versteckte Kamera alles filmte zumal ein weiteres gequältes Schwein im Kadavereimer gefunden worden ist“, so Peifer.
Die Tierrechtler*innen empfehlen den Menschen, Fleisch sowie andere tierische Produkte durch pflanzliche Alternativen auszutauschen, denn nur so kann die Tierquälerei endlich nachhaltig beendet werden. „Wichtig ist mir zu sagen, dass kein Tier freiwillig in einen Schlachthof geht, denn Tiere wollen leben und nicht in einem Schlachthof getötet werden“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 01.08.2022 um 09 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 42) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt.

Demonstration:
Wann: 01.08.2022 in der Zeit von 08 – 12 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial auf dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/skrupelloser-landwirt-laesst-krankes-schwein-verenden/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
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fon ..: 02241-261549-2
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