Archiv: Mai 2023

Who’s Perfect

17. Mai 2023 um 13:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Vor einigen Tagen konnte man in den Wirtschaftsrubriken der Zeitungen sowie verschiedene Newslettern nachlesen, dass die Möbelhauskette Who’s Perfect einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Es soll eine Sanierung in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.04.2023 wurde die vorläufige Eigenverwaltung bewilligt.

Rechtslage bei nicht ausgeführten Bestellungen

Bei Kunden, deren Bestellung noch nicht ausgeführt ist, führt dies zur Verunsicherung. Was passiert mit ihren Aufträgen? Soweit der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, gibt es schlechte Nachrichten. Es handelt sich dann um sogenannte Insolvenzforderungen. Diese können lediglich noch zur Tabelle des Insolvenzgerichts angemeldet werden. In einem normalen Insolvenzverfahren erwartet den Gläubiger lediglich noch eine Quote von wenigen Prozent. Die erwirtschafteten Gelder dienen in erster Linie auch dazu, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. In einer Eigenverwaltung wird üblicherweise einen Insolvenzplan angestrebt, in dem eine höhere Quote angeboten wird. Inwiefern dies möglich sein wird, müssen die Insolvenzberater des Möbelhauses entscheiden. Die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bzw. Eigenverwaltungsverfahrens dürfte auch erst zu Anfang Juli erfolgen.

Bei Kunden, die lediglich einen Teil des Kaufpreises gezahlt haben, handelt es sich um sogenannte beidseitig nicht erfüllte Verträge. Der Insolvenzverwalter bzw. für den Fall, dass auch bei dem Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet bleibt, das Unternehmen selbst, hat hier gemäß § 103 Insolvenzordnung ein Wahlrecht, das in den Wochen nach Eröffnung des Verfahrens bis zum sogenannten Prüfungstermin ausüben kann. Erst wenn die Erfüllung abgelehnt ist, wird die Anzahlung ebenfalls eine Insolvenzforderung mit der geringen Quotenaussicht. Möglicherweise kann man auch verhandeln, dass die Anzahlung noch einmal geleistet und der Vertrag erfüllt wird.

Dasselbe gilt sinngemäß für Verträge, in denen der Kunde noch gar nichts gezahlt hat. In diesen Fällen können sich die Kunden dann aber darüber freuen, dass sie keinerlei Anzahlung verloren haben.

Bei neuen Verträgen braucht der Eigenverwalter zwar nicht zustimmen, da sie zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören. Man sollte aber besser nicht in Vorkasse gehen und darauf achten, dass der Liefertermin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt.

Who’s Perfect und Finanzierung

Soweit ein bereits geleisteter Kaufpreis über eine Bank finanziert wurde, sollte geprüft werden, inwiefern ein Widerruf nach den Vorschriften über die Verbraucherdarlehensverträge möglich ist. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Widerrufsbelehrungen bei Vertragsschluss sind hoch und haben es in den letzten Jahren ermöglicht, dass viele Verbraucherdarlehensverträge vorzeitig beendet werden konnten. Inwiefern dies im Einzelnen möglich ist, müsste anhand des einzelnen Vertrages überprüft werden. Es gibt aber eine gewisse Tendenz der Rechtsprechung, die Messlatte inzwischen weniger hoch zu legen. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof am 15.02.2023, IV ZR 353/21 eine Entscheidung im Bereich des Versicherungsrechtes getroffen, die zu Gunsten der Versicherung ausgefallen ist. Geringfügige Beratungsfehler wurden dort nicht als schädlich angesehen.

Dasselbe gilt natürlich sinngemäß für die Insolvenzverfahren anderer Unternehmen. Im Moment liest man ansonsten viel über Einzelhändler wie Kaufhof, Görtz usw. Bei diesen ist es erfreulicherweise ja oft so, dass man als Verbraucher die Ware an der Kasse bezahlt und nicht in Vorleistung getreten ist.

Haben Sie Fragen als Kunde eines insolventen Unternehmens? Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meinem Büro. Auch wenn sie nicht in Wuppertal oder der Nähe wohnen, ist eine Beratung per E-Mail, telefonisch oder Videokonferenz möglich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
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Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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aus

Geschädigte der Corona-Impfung haben oft das Nachsehen!

12. Mai 2023 um 12:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

In der Regel überwiegen die Vorteile einer Impfung den Risiken. Auch wenn Impfschäden relativ selten sind – wer betroffen ist, leidet nicht nur unter den gesundheitlichen Folgen.

Wer den Schaden hat, hat auch noch Probleme mit der Beweisführung. Als Geschädigte muss man quasi beweisen, dass die Beschwerden direkt mit der Impfung zu tun haben. Und das ist gar nicht so einfach. Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) in Deutschland regelt die Haftung bei Impfschäden. Aber ohne medizinische und rechtliche Unterstützung kann ein Geschädigter kaum Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung im Zusammenhang mit einem Impfschaden durchsetzen. Hinzu kommt, dass die Betroffenen oft derart beeinträchtigt sind, dass an eine Beweisführung bzw. an die Beauftragung und Unterweisung von Anwälten und Ärzten als Sachverständige gar nicht zu denken ist.

Sandra M. ist eine vielseitig beschäftigte und extrem fitte Frau, die mitten im Leben steht. Haushalt, drei Kinder, Beruf, Sport und Ehrenämter koordiniert die technische Systemplanerin mühelos. Es bleiben tatsächlich auch noch Zeit und Energie für Familienausflüge und Freunde. An Wocheneden ist der Wirbelwind gerne Wandern, Radfahren oder macht ein Karate-Training. Bis zur Corona-Impfung mit dem Serum von BioN-Tech am 20. Juni 2021 war Sandra M. ein totales Energiebündel.

Was geschah nach der Corona-Impfung?
„Gleich nach der Impfung kribbelt der Impf-Arm und es stellte sich ein leichtes Taubheitsgefühl ein, das etwas später von einem Gefühl fiebriger Schlappheit abgelöst wurde“ beschreibt Sandra M. die Reaktion ihres Körpers. Schon am nächsten Tag hat sie einen Druck im Kopf, der Puls rast und sie glaubt innerlich zu zittern. Herzrasen und ein extremer Druck auf den Brustkorb belasten sie. Am 23. Juni 21 möchte sie wieder arbeiten gehen, kann aber nicht Autofahren. Die Atmung fällt ihr schwer, sie kann kaum sprechen und ihr Herz rast. In den folgenden Tagen kann sie trotz völliger Erschöpfung nicht schlafen und leidet unter einem stechenden Schmerz im linken Brustkorb.

Was haben Sie unternommen? Konnten Sie Hilfe finden?

Sandra M. beschreibt es so: „Ende Juni beginnt bereits eine Odyssee von Arzt zu Arzt. Der Radiologe kann im Thorax-CT kein Problem feststellen, rät aber von einer zweiten Corona-Impfung dringend ab. Das Ruhe-EKG und der Ultraschall des Kardiologen bringen ebenfalls kein Ergebnis. Ein Lungenfunktionstest des Pneumologen ergibt die Diagnose: Asthma.“ Anfang August erlebt Sandra M. ihren ersten „Gehirnabsturz“ mitten in einem Gespräch. Eine kleine Ablenkung hatte gereicht, dass sie nicht nur den Faden verloren hat, sondern überhaupt nicht mehr wusste, worüber gesprochen wurde. Dieses Problem tritt immer wieder auf. Bei einer Fahrt mit dem Auto, sie kennt die Strecke schon seit Jahren, weiß sie plötzlich nicht mehr, wo sie ist. Erneuter Besuch beim Pneumologen wegen anhaltender Atemnot und beim Kardiologen wegen Herzstolpern und extremer Erschöpfung. „Im Oktober ging es mir so schlecht, dass ich es nur noch im Liegen aushielt“, erklärt Sandra M. „Ich war wie benebelt im Kopf, konnte kaum klar denken, konnte nicht lesen und bei der kleinsten Anstrengung zitterte ich. Meine Arme und Beine fühlten sich schwer und kraftlos an. Nach jedem Arztbesuch war ich so überanstrengt, dass ich erst einmal einige Tage Pause brauchte. Das zog sich über Monate hin. Sitzen und zuhören fällt mir heute noch extrem schwer und das Sprechen war mehr als mühsam. Ich ringe ständig um Luft.“

Mitte Juli 2022 wurde Sandra M. eine Wiedereingliederungs-maßnahme von der gesetzl. Krankenkasse bewilligt. Nach etwa zwei Stunden Arbeit muss sie sich mindestens so lange ausruhen. Sandra M.: „Erst 2023 habe ich mich allmählich damit abgefunden, dass mein Gehirn so langsam ist. Oft strengt es mich extrem an, meinen Beinen zu befehlen, einen Fuß vor den anderen zu setzen. Nach jeder Anstrengung werden Arme und Beine bis zur Unbeweglichkeit schwer und die Symptome und Beschwerden sind wieder extrem. Seit meiner Impfung im Juni 2021 fühle ich mich wie eine sehr alte, sehr kranke Frau. Es ist für mich, meine Familie und auch für meine Kollegen schwer zu ertragen, dass ich von einem Tag auf den anderen derart krank, pflege- und hilfsbedürftig wurde!“

Da die Symptome bei Impf-Geschädigten so unterschiedlich sind, fallen die Erfordernisse einer Behandlung auch sehr unterschiedlich aus. Es wundert nicht, dass eine große Bandbreite von Fachärzten sich mit der Versorgung betroffener Patienten beschäftigt. Gefragt sind neben der Lungenheilkunde und Neurologen vor allem Fachärzte der Kardiologie, der Inneren Medizin u. a. m. Es richtet sich nach der Symptomatik, welcher Fachbereich sich um eine Verbesserung des Zustands der Patientinnen und Patienten kümmert. „Es sind inzwischen auch einige meiner Patienten betroffen und klagen über erhebliche Beeinträchtigungen nach der Corona-Impfung“, erklärt Dr. med. Kai Ruffmann, Internist und Kardiologe aus Baden-Baden. „Die Anerkennung eines Impf¬schadens ist für die Patienten oft schwierig. Ein einfaches EKG reicht zu einer eindeutigen Diagnose nicht aus!“

Wie sind Sie im oben geschilderten Fall vorgegangen?

Dr. Kai Ruffmann: „Ich zeichnete mithilfe von drei unterschiedlichen EKG-Verfahren das EKG der Patientin auf: Das konventionelle EKG, das dreidimensionale EKG der Firma Cardisio und das dreidimensionale EKG der Firma Enverdis. Mit diesem räumlichen EKG kann eine erweiterte EKG- Diagnostik gemacht werden. Ich führte ebenfalls eine Ultraschalluntersuchung des Herzens durch und arbeitete mit der Gewebedoppler¬echokardiographie. Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr feine und treffsichere Diagnostik im Vergleich zu der allgemein üblichen konventionellen Echokardiographie. Das machte es mir möglich, Frau Sandra M. in meiner ärztlichen Stellungnahme den Nachweis eines Impfschadens zu attestieren.“

Sandra M. hat Tagebuch über ihre Beschwerden und Beeinträchtigungen geführt. Wie sind Ihre Chancen auf Entschädigung?

Wir baten Frau Professor Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht und Studiengangsleitung Master „Management im Gesundheitswesen“, um Ihre Meinung zu diesem Fall: „Im Grundsatz gilt: Ein Impfschaden ist nach § 2 Nr. 11 IfSG ,die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung‘. Die Abgrenzung erfolgt gegenüber einer Impfkomplikation. Bei Verdacht auf das Vorliegen eines Impfschadens kann die betroffene Person einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundes¬landes stellen. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 IfSG erhält, wer z.B. durch eine Schutzimpfung – die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde – eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, eine Entschädigung wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.“ Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, könne frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden. Nachzuweisen ist ein medizinischer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden.

„Betroffene haben die Möglichkeit einen ,Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens‘ und anschließend einen ,Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz‘ zu stellen. Es erfolgt dann eine umfassende Prüfung des Einzelfalls“, ergänzt Frau Professor Schröder und führt weiter aus: „Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet also das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Bisher sind erste Verfahren anhängig. Allerdings gibt es noch keine Urteile. Bis es diese geben wird, wird auch noch viel Zeit benötigt werden, denn die betroffenen Personen haben oftmals eine Vielzahl von Symptomen und Diagnosen, die sachverständig bewertet werden müssen. Unabhängig davon, welche Partei die erste Instanz gewinnt, ist damit zu rechnen, dass wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Rechtsmittel eingelegt werden und der Instanzenzug erschöpft werden wird. Es wird also voraussichtlich viele Jahre dauern bis erste Urteile vorliegen.“

Mehr zur Sicherheit von Impfungen finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/sicherheit_impfungen_node.html

Hilfe von ärztlicher Seite erhalten Sie hier:
https://kardiologie-baden-baden.de
*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. med. Kai Ruffmann o Arzt für innere Medizin o Kardiologie
Herr Kai Dr. Ruffmann
Sophienstraße 47
76530 Baden-Baden
Deutschland

fon ..: +49 (0)7221 970 72 20
web ..: https://kardiologie-baden-baden.de/
email : info@kardiologie-baden-baden.de

Kurzprofil – Vita

Dr. Kai Ruffmann kam über das Studium der Elektrotechnik zur Medizin und entschied sich nach dem medizinischen Grundstudium für eine Ausbildung zum Kardiologen in Heidelberg und Zürich. Sein Weg führte ihn anschließend ins Städtische Klinikum Karlsruhe, wo er sich als Leitender Oberarzt der Kardiologie einbrachte. 1992 gründete er mit Kollegen und eigenem Herzkatheterlabor die Kardiologische Fachpraxis Karlsruhe. 2008 verließ er die Praxis in Karlsruhe um eine Privatpraxis für schonende nicht-invasive Kardiologie in Baden-Baden zu etablieren.

Mit über 40 Jahren Erfahrung und Expertenwissen vertritt Dr. Kai Ruffmann heute einen ganzheitlichen Ansatz in der Inneren Medizin und Kardiologie unter dem Motto: Prävention statt Operation.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://kardiologie-baden-baden.de

Pressekontakt:

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Frau Christa Jäger-Schrödl
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91601 Dombühl – Kloster Sulz

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Dienstwagen und Rückgabeort

9. Mai 2023 um 12:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ein Dienstwagen ist oftmals Bestandteil des Arbeitsvertrages. Manchmal ist er erforderlich, um die Arbeitsleistung zu erbringen, etwa bei Vertriebsmitarbeitern oder Servicetechnikern im Außendienst.

Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der privaten Nutzung wird dann im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und anteilig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hierauf bezahlt.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es dann oftmals zu Streit, wo der Dienstwagen zurückgegeben werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer weit entfernt von dem Geschäftssitz der Arbeitgeberin wohnt oder aber erkrankt ist. Die Antwort auf die Frage, wo denn der Arbeitnehmer den Dienstwagen abgeben muss, lautet wie bei uns Juristen so oft: es kommt darauf an.

Dienstwagen: Regelung zur Rückgabe im Arbeitsvertrag

Zunächst sollte man einmal im Arbeitsvertrag nachschauen. Oft werden auch gesonderte Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen geschlossen. Dort kann geregelt werden, wo die Rückgabe zu erfolgen hat. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Regelung des § 269 BGB. Danach hat eine Herausgabe an den Ort zu erfolgen, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet. Soweit dies die Wohnung des Arbeitnehmers ist, kann die Rückgabe des Fahrzeuges eine sogenannte Holschuld sein. Dies wäre beispielsweise bei Vertriebsmitarbeitern der Fall, die von zu Hause arbeiten. Bei diesen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Fahrzeug bei dem Arbeitnehmer abzuholen. Dasselbe wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 23.08.2012, 2 Ca 278/12, in einem Fall angenommen, in dem die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt war. Während der Arbeitsunfähigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen und muss dementsprechend auch das Fahrzeug dort nicht abgeben.

Wenn der Abstellort des Fahrzeuges regelmäßig auf dem Betriebsgelände ist, etwa weil eine Privatnutzung nicht vereinbart wurde und der Arbeitnehmer mit anderen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangt, hat die Herausgabe des Fahrzeuges am Geschäftssitz des Arbeitgebers erfolgen.

Fragen Sie sich, wo die Rückgabe Ihres Dienstwagens erfolgen muss? Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin in meinem Büro. Dieser kann auch schriftlich oder per Videokonferenz erfolgen, falls Sie nicht in der Nähe von Wuppertal wohnen.

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Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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