Archiv: März 2023

Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn

30. März 2023 um 13:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Bei fast jedem Immobilienkaufvertrag und oft auch bei dem Abschluss von Mietverträgen werden Makler beauftragt. Im Nachhinein kommt es manchmal zu Streit, ob der Maklerlohn zu zahlen ist.

Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen?

Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem Abschluss eines wirksamen Maklervertrages stellt die Rechtsprechung darauf ab, dass eine sogenannte wesentliche Maklerleistung gegeben sein muss. Der Makler schuldet einen Arbeitserfolg, nicht einen Erfolg schlechthin. Seine Maklertätigkeit muss zum Kaufvertragsschluss geführt haben. Dies wird unabhängig hiervon gefordert, ob Gegenstand des Vertrages lediglich der Nachweis einer Abschlussmöglichkeit ist oder die Vermittlung eines Kaufvertrages. Im ersten Fall schuldet der Makler lediglich die Benennung des möglichen vertragswilligen Vertragspartners und des Objektes. Im zweiten Fall muss er bewusst und aktiv auf die Willensbildung der Vertragspartner einwirken und so den Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande bringen.

Selbst wenn dem Kunden die Immobilie bekannt war, kann die Mitteilung von vertragsrelevanten Umständen eine Maklerleistung sein, die eine Provision auslöst. Dies kann in der Antwort auf Nachfragen zu einer Grundschuld, einem Erbbaurecht und einer notwendigen Zustimmung durch das Betreuungsgericht im Hinblick auf die Erklärung des Verkäufers gegeben sein. So hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 29.03.2021, 18 U 18/20 entschieden.

Auch eine Innenbesichtigung des Objektes stellt regelmäßig eine wesentliche Maklerleistung dar (Landgericht Berlin vom 09.12.2011, 19 O 284/11). Dies umso mehr, wenn Informationen über die grundbuchrechtliche Belastung des Grundstückes, die ideelle Teilung, die bauliche Substanz und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Nutzung des Wasseranschlusses mit dem Nachbarn gegeben wurden.

Fragen Sie sich, ob eine wesentliche Maklerleistung vorliegt, sodass ein Vergütungsanspruch gegeben ist? Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Beratung in meinem Büro, wahlweise persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
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Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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aus

“ …Da Viola Kleinau Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. ist oder war, erachte ich das Fehlverhalten wegen der negativen Beispielwirkung als besonders gravierend.“

Gewisse Zustände im Pankower Kleingartenwesen sind, nach den desaströsen Kleinau-Jahren, ganz bestimmt NICHT typisch für das deutsche Kleingartenwesen.

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Neue / weitere STRAFANZEIGE gegen Viola Kleinau. Vorgeworfen wird ihr das wiederholte und umfangreiche Ablassen von Waschmaschinen-Abwasser, nicht etwa in eine Abwassersammelgrube, sondern ins blanke Erdreich ihres Pankower Kleingartens.

Mehrere Augenzeugen – und zahlreiche Fotos und Videofilme.

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Die Strafanzeigen gegen Viola Kleinau häufen sich weiter. Die neue Strafanzeige (wegen des Vorwurfs der Begehung einer Umweltstraftat), mit Datum vom 21.3.2023, wurde erstattet beim Bezirksamt Pankow von Berlin und bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Im Text der erstatteten Strafanzeige heißt es unter anderem:

„Ich mache mir große Sorgen zur Bodenverunreinigung und Grundwasserverunreinigung. Da Viola Kleinau Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. ist oder war, erachte ich das Fehlverhalten wegen der negativen Beispielwirkung als besonders gravierend.“

Die nette etwas ängstliche ältere Dame, die Anzeige erstattet hat (ihr Kleingarten befindet sich in derselben Anlage wie der von Viola Kleinau), hat jetzt Angst vor eventuellen Schikanen und Mobbing. Dazu Axel Quandt:

„Warten wir es ab; falls sich diese Befürchtungen bestätigen sollten, werden wir der älteren Dame Schutz gewähren. Mehrere Pankower Gartenfreunde stehen hier diesbezüglich bereits in Verbindung, werden ggf. intensiv helfen; das wird dann sehr gründlich organisiert. Read my lips.“

Wird es jetzt wieder heißen, „Alles nur haltlose Unterstellungen und Gerüchte, die jeder Grundlage entbehren“ ? Oder kommt wieder eine Tirade des peinlich-wehleidigen Selbstmitleids (wir hatten darüber berichtet: HIER).

Wiederum unsere dringende Bitte: Falls in diesem Artikel Falschbehauptungen aufgestellt werden, bitten wir UNBEDINGT um Einreichung einer gegen uns gerichteten Klage. Seit Jahren haben wir diese Bitte immer wieder geäußert (siehe bspw. unseren Artikel „Aus der Polizeiakte – zu Viola Kleinau“: HIER). Leider immer erfolglos, obwohl Viola Kleinau nachweislich außerordentlich prozessfreudig ist – nur leider leider leider nicht uns gegenüber. Man steht vor einem Rätsel.

Wir werden weiter berichten.

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Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
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aus

Heute fand vor dem Amtsgericht Papenburg der vierte und letzte Verhandlungstag wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen der größten Schweinemast Niedersachsens statt.

Das Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht hatte, und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, dieses hatte bei einer durchgeführten Kontrolle die Missstände ebenfalls festgestellt und dokumentiert.

Die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. „Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.

In dem Sustrumer Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Peifer.

Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. Auch versuchten die Anwälte ein Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollen sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.

Kurz, bevor das Urteil gesprochen wurde, stellten die Anwälte der beiden Schweinemäster noch einige Beweisanträge, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden. Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. „Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, sagt Peifer.

Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.

Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten rund 10 Personen vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, so Peifer während der Demonstration und ergänzt: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.

Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinemaester-verurteilt

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Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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