Archiv: Februar 2023

Die Rolle des Strafverteidigers im Strafprozess

14. Februar 2023 um 15:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Welche Rolle der Strafverteidiger im Prozess spielt und welche Aufgaben dieser dabei übernimmt.

Der Strafverteidiger spielt eine zentrale Rolle im Strafprozess. Er vertritt die Interessen des Angeklagten und hat die Aufgabe, dessen Rechte zu schützen. Hierbei hat er insbesondere die Pflicht, die Beweislage kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Widersprüche oder Unstimmigkeiten aufzudecken.

Zu den Aufgaben des Strafverteidigers gehört auch die Beratung des Mandanten in allen Fragen des Strafverfahrens, beispielsweise hinsichtlich der Aussage- oder Schweigepflicht. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und die Ergebnisse von Ermittlungen zu überprüfen.

Im Gerichtssaal vertritt der Strafverteidiger seinen Mandanten und plädiert auf dessen Unschuld. Er hat das Recht, Zeugen zu befragen und entlastende Beweismittel vorzulegen. Auch im Falle eines Schuldspruchs setzt sich der Strafverteidiger weiterhin für den Angeklagten ein und versucht, eine möglichst milde Strafe zu erwirken.

Insgesamt kommt dem Strafverteidiger somit eine wichtige Aufgabe im Strafprozess zu. Er vertritt die Rechte und Interessen des Angeklagten und sorgt dafür, dass das Strafverfahren fair und gerecht abläuft.

Darüber hinaus kann der Strafverteidiger auch bei der Vorbereitung des Strafprozesses eine wichtige Rolle spielen. Er kann beispielsweise frühzeitig Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen, um auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken oder die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.

Nicht zuletzt ist der Strafverteidiger auch für die psychologische Unterstützung des Mandanten von großer Bedeutung. Denn für viele Angeklagte ist ein Strafprozess eine enorme Belastung, die mit Ängsten, Stress und Unsicherheiten verbunden ist. Der Strafverteidiger kann hierbei helfen, indem er dem Mandanten zur Seite steht, ihm Mut zuspricht und ihm dabei hilft, mit der Situation umzugehen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt für Strafrecht Dr. Böttner
Herr Sascha Böttner
Colonnaden 104
20354 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 18018477
web ..: https://www.strafrecht-bundesweit.de/
email : boettner@strafrecht-bundesweit.de

Mit auf das Strafrecht spezialisierter Anwaltskanzlei in Hamburg, Frankfurt und Neumünster vertritt der Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen in Strafverfahren, lokal und bundesweit. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Herr Dr. Böttner Fälle der Strafverteidigung und Nebenklagevertretung. Als bundesweit langjährig erfahrener Strafverteidiger verteidigt Dr. Böttner zielsicher im Sinne seiner Mandanten, vor allen deutschen Gerichten, in allen Instanzen, vom Ermittlungsverfahren bis hin zu sehr komplexen Strafverfahren in der Revision. Das Strafverteidiger-Team in Hamburg übernimmt Mandate im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht.

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Das nächste ihr-vollmachtlotse.de Gratis-Webinar findet am 28. Februar um 18:00 Uhr statt.

Was wäre heute in Ihrer Familie oder Unternehmen los, wenn Ihnen gestern etwas passiert wäre? Sobald die eigene Entscheidungsfähigkeit bei Notfällen oder schwerer Krankheit nicht mehr gegeben ist, werden Vollmachten benötigt – von Privatpersonen und Unternehmer:innen. Allerdings wird dieses Thema aufgrund von Unsicherheit, Ängsten oder Unkenntnis oft auf die lange Bank geschoben. Silvia Kaufer, Steuerberaterin und Inhaberin von ihr-vollmachtlotse.de, stellt jetzt in kostenfreien Online-Seminaren ihr ausführliches Expertenwissen einfach verständlich bereit.

Zentrale Aspekte der zweimal monatlich stattfindenden Webinare sind die drei größten Irrtümer über Vollmachten und deren ernste Auswirkungen. Ebenso wird betrachtet, welche Vollmachten für welchen Zweck benötigt werden sowie was passieren kann, falls diese nicht vorhanden sind. Ebenfalls wird auf die Bedeutung des seit Januar 2023 bestehenden Ehegatten-Notvertretungsrechts eingegangen. Darüber hinaus behandeln die Webinare die verschiedenen rechtssicheren Möglichkeiten der Vollmachts-Erstellung mit Hinweisen auf etwaige Fallstricke. Zu den weiteren Webinar-Themen zählen u.a. welche fatalen Auswirkungen eine Familie trifft, wenn kein Testament existiert oder welche steuerlichen Stolperfallen beim Berliner Testament zur Katastrophe führen können.

Familiäre Belastungen rechtssicher vermeiden

Silvia Kaufer zur Frage, wer Menschen vertritt, die z.B. aufgrund eines Unfalls wichtige Dinge nicht mehr selbst zu regeln imstande sind: „Viele denken sofort an den Ehepartner, an Familienangehörige oder leitende Mitarbeiter. Das ist ein Irrglaube. Laut Gesetz sind selbst die engsten Vertrauenspersonen nicht automatisch vertretungsberechtigt.“ Ohne Vollmachten und Verfügungen riskiere man, dass im schlimmsten Fall fremde Personen über private wie auch geschäftliche Bereiche entscheiden. Die Familie werde damit nicht nur finanziell, sondern auch emotional stark belastet. Die Praxis zeige allerdings, dass nur die Wenigsten für entsprechende Notfälle eine Vorsorge treffen.

Dringlichkeit von Vollmachten und Verfügungen für Privatpersonen und Unternehmer

In ihrem Webinar informiert Silvia Kaufer etwa über die Vorsorgevollmacht. Diese stellt sicher, dass im Fall der Fälle eine Vertrauensperson statt eines gerichtlich bestimmten Berufsbetreuers die weitere Verantwortung übernimmt. Wer sich dahingehend absichern will, sollte dies in seiner Betreuungsverfügung unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Eine Patientenverfügung wiederum ist aufgrund möglicher Ängste wichtig, nicht in Würde sterben zu können.
Rund 1.000 Kinder in Deutschland verlieren jährlich beide Elternteile. Liegt nach dem Tod der Eltern keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet der Richter gemeinsam mit dem Jugendamt über den Vormund – dieses kann ebenfalls die Unterbringung in einem Waisenhaus bedeuten. In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern ihren Willen zur Sorge für ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod festlegend äußern.
Mit einer Unternehmervollmacht für Selbstständige bestimmen Unternehmer eine Person, die im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit die Leitung des Unternehmens übernimmt bzw. vorübergehend oder dauerhaft weiterführt. Mit dem All-Inklusive-Service von ihr-vollmachtlotse.de erhalten Mandanten bequem, zeitnah und ohne großen Zeitaufwand sämtliche anwaltlichen Vollmachten innerhalb weniger Tage. Die Abwicklung erfolgt online, sonst üblich notwendige externe Termine entfallen damit komplett.

Kostenloses Experten-Webinar alle zwei Wochen

Die Anmeldung und Teilnahme am rund 60 Minuten langen Seminar sind kostenlos. Pro Seminar ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Die Webinar-Anmeldung mit Terminauswahl erfolgt online unter: https://ihr-vollmachtlotse.de/webinare/vollmachten

Das nächste ihr-vollmachtlotse.de Gratis-Webinar findet am 28. Februar um 18:00 Uhr statt.

Weitere Informationen auch unter: https://ihr-vollmachtlotse.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

JSK Steuerberatungsgesellschaft GmbH
Frau Silvia Kaufer
Amselstr. 1
64732 Bad König
Deutschland

fon ..: +49-(0)151-46278179
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email : info@ihr-vollmachtlotse.de

Über ihr-vollmachtlotse.de / JSK Steuerberatungsgesellschaft mbH:
Silvia Kaufer, Inhaberin der JSK Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad König, ist seit mehr als 30 Jahren Steuerberaterin, Generationenberaterin (IHK) und Kooperationspartnerin von JURA DIREKT. Jede/r Mandant:in wird vom Antrag bis zur Unterschrift rechtssicher durch die Welt der Vollmachten geführt. Zielsetzung von ihr-vollmachtlotse.de ist es, dass jeder Mensch auch in Notsituationen frei von staatlicher Einmischung selbstbestimmt handeln kann.

Pressekontakt:

JSK Steuerberatungsgesellschaft GmbH
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Rechtsexperten: Rückforderung der Corona-Soforthilfe oft rechtswidrig

8. Februar 2023 um 17:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Zahlreiche Bundesländer wie NRW, Bayern oder Berlin haben die Empfänger der Überbrückungshilfen aus den Anfangszeiten der Pandemie ins Visier genommen.

In vielen deutschen Unternehmen treffen seit einigen Monaten äußerst unwillkommene Briefe ein: Zahlreiche Bundesländer wie NRW, Bayern oder Berlin haben die Empfänger der Überbrückungshilfen aus den Anfangszeiten der Pandemie ins Visier genommen und drängen auf Nachweise für die rechtmäßige Verwendung der Corona-Soforthilfen. Oftmals werden bereits Rückzahlungen eingefordert. Die Kanzlei Steinbock & Partner rät Betroffenen zu professioneller anwaltlicher Betreuung.

Die Pandemie hatte die deutsche Wirtschaft 2020 völlig unerwartet getroffen. Zum Ausgleich der durch Umsatzausfälle entstandenen finanziellen Schwierigkeiten gab es zwischen März und Mai des ersten „Corona-Jahres“ eine breit angelegte Aufforderung an Selbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinunternehmen, bei pandemiebedingten „Liquiditätsengpässen“ staatliche Finanzhilfen in Anspruch zu nehmen. Eigentlich sollte es sich bei diesem Soforthilfeprogramm um eine Unterstützung vom Staat handeln, die nicht zurückgezahlt werden muss – also um einen Zuschuss, kein Darlehen.

Rückzahlungsforderungen widersprechen politischen Zusagen

Trotz dieser politischen Zusagen sieht sich derzeit eine zunehmende Zahl von Unternehmen zum Beispiel aus NRW, Bayern oder Berlin bezüglich der Corona-Soforthilfen mit Rückzahlungsforderungen der zuständigen Landesbehörden konfrontiert. Der Hintergrund: Mehrere Bundesländer haben ein sogenanntes Rückmeldeverfahren eingeleitet. In diesem werden die Empfänger der Überbrückungshilfen zur Herausgabe umfangreicher Daten zu Umsätzen und Ausgaben für die entsprechenden Monate aufgefordert. Die Formulare sind so aufgebaut, dass sie regelmäßig in eine Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Corona Soforthilfen münden, obwohl eine solche in den meisten Bescheiden gar nicht vorgesehen ist.

Überprüfungsverfahren kommt für viele völlig überraschend

Für die meisten Betroffenen kommt diese Überprüfung völlig überraschend, da sie keinerlei Anlass hatten, mehr als zwei Jahre nach der Auszahlung noch mit derartigen Nachfragen zu rechnen. Neben einer kompletten Rückforderung ist es sowohl in Bayern als auch in NRW ebenfalls bereits zu Forderungen nach einer anteiligen Rückzahlung der Corona-Soforthilfen gekommen. In den meisten Fällen geht es dabei um hohe vier- oder fünfstellige Beträge – Summen, die nicht nur Kleinstunternehmer ebenso unerwartet wie hart treffen.

Mehrere erfolgreiche Klagen in NRW belegen: Rückforderung der Corona-Soforthilfen häufig unzulässig

Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg weist jedoch darauf hin, dass diese Forderungen der Landesbehörden in vielen Fällen unberechtigt sind. Erste Klagen gegen entsprechende Rückzahlungsbescheide wurden in NRW bereits zugunsten der betroffenen Betriebe entschieden. Begründet wurden die Urteile gegen die Rückforderung damit, dass in den Bewilligungsbescheiden für die Corona-Soforthilfen im Regelfall keine konkreten Regelungen für eine Rückzahlung vorgesehen waren.

Rückzahlungsforderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen

Für Unternehmen, die eine Aufforderung zur Auskunft oder schon einen entsprechenden Rückzahlungsbescheid erhalten haben, empfiehlt sich daher eine sorgfältige und zeitnahe Einzelfallüberprüfung. Infolge der überaus kurzfristigen Einführung der Überbrückungshilfen kam es in den verschiedenen Bundesländern zu teilweise stark abweichenden Regelungen bei der Bewilligung. Eine Rückforderung der Corona-Soforthilfen ist jedoch nur zulässig, wenn bereits der Bewilligungsbescheid einen entsprechenden Vorbehalt enthielt. Ob ein Rückzahlungsbescheid rechtmäßig ist, hängt daher sowohl vom jeweiligen Zeitpunkt, von der Rechtsgrundlage und von der exakten Formulierung im individuellen Bewilligungsbescheid ab.

Dies macht eine anwaltliche Prüfung der Rückzahlungsforderungen empfehlenswert. Das Anwaltsteam der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner prüft für betroffene Unternehmen, ob eine tatsächliche Rückzahlungspflicht für die im Rahmen der Corona-Soforthilfen bezogenen Gelder besteht. Die Rechtsanwälte prüfen den Einzelfall, bewerten die Erfolgschancen und vertreten betroffene Unternehmer bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Behörden – wenn erforderlich auch vor Gericht.

Die Kanzlei hatte auch bereits im Jahr 2020 zahlreiche Verfahren bezüglich Corona erfolgreich begleitet und so deutschlandweite Beachtung in Bezug auf die Fälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlangt:

Aufhebung der 22 Uhr Sperrstunde in Bayern (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 19.06.2020, Aktenzeichen 20 NE 20.1127 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coronavirus-muenchen-bars-sperrstunden-1.4942479

Lockdown im Landkreis Gütersloh (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2020, Aktenzeichen 13 B 940/20.NE https://www.tvmainfranken.de/mediathek/video/wegen-unverhaeltnismaessigkeit-wuerzburger-anwalt-kippt-corona-lockdown-im-kreis-guetersloh/

Beherbergungsverbot für Hotels (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 28.07.2020, Aktenzeichen 20 NE 20.1609) https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-07/corona-bestimmungen-bayern-beherbergungsverbot-aufgehoben-gerichtsurteil

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Herr Dr. Alexander Lang
Domstr. 3
97070 Würzburg
Deutschland

fon ..: 0931/22222
fax ..: 0931/30811111
web ..: https://www.steinbock-partner.de/
email : info@steinbock-partner.de

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