Archiv: Februar 2022

Über Esther Omlins Expertise im Bereich des Strafrechts

Im Laufe ihrer Karriere hat sich Esther Omlin viel mit dem Thema Strafrecht befasst. Dabei hat nicht nur das Schweizer Strafrecht ihr Interesse geweckt, sondern auch der Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts. Mittlerweile berät sie ihre Klienten als außerordentliche Staatsanwältin in Luzern bei allen Belangen, die sich um dieses Themengebiet drehen. Hierfür profitiert Esther Omlin von einem umfangreichen Netzwerk aus verschiedenen spezialisierten Juristen und Experten.

ÜBER ESTHER OMLIN

Dr. Iur. Esther Omlin hat sowohl ihr zweisprachiges Lizentiat als auch ihr Doktorat an der Université de Fribourg absolviert und später zahlreiche Aus- und Weiterbildungen in der Strafverfolgung und im internationalen Recht durchschritten. Neben Deutsch und Englisch spricht die Juristin auch Französisch und Russisch, was ihr für ihre Arbeit als Oberstaatsanwältin im nationalen und internationalen Recht zugutekam. Sie ist Mitglied der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, innerhalb deren sie sich um die Prüfung und Analyse der menschenrechtlichen Verhältnisse in Gefängnissen, Psychiatrien und Heimen sowie die Beobachtung der schweizerischen und europäischen Zwangsrückschaffungsflüge kümmert. Darüber hinaus ist Esther Omlin Präsidentin der Vereinigung der schweizerischen Staatsanwälte mit Führungsfunktion.

ESTHER OMLINS NETZWERK FÜR NATIONALES UND INTERNATIONALES STRAFRECHT

Um den Klienten die bestmögliche Beratung zu gewährleisten, hat Esther Omlin ein Netzwerk für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts aufgebaut. Die Kompetenzen dieses Netzwerks liegen aber auch im Recht der internationalen Organisation, internationalen Beschaffungswesen, nationalen und internationalen Klima- und Umweltrecht, Medizinrecht und in der Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht. Die unabhängigen, außerordentlichen Staatsanwälte, Anwälte, Uno-Experten, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und IT-Spezialisten führen Strafuntersuchungen durch, verfassen Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leisten Beratungsdienste.

DAS STRAFRECHT IN DER SCHWEIZ

Das Schweizer Strafrecht gilt allgemein als etwas milder als es in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Doch Esther Omlin weiß, dass auch in der Schweiz Verurteilte je nach Straftat mit langen Freiheitsstrafen rechnen können. Das Strafrecht in der Schweiz bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen zentralen Grundsatz, der in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches nachzulesen ist und festlegt, dass eine Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn durch das formelle Gesetz tatsächlich begründet ist, dass die Tat eine strafbare Handlung war. Insgesamt werden in der Schweiz drei verschiedene Arten von Strafe verhängt: Buße, Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Welche Strafe wann in Kraft tritt, ist abhängig vom begangenen Delikt.

DIE HÖCHSTSTRAFE IN DER SCHWEIZ

Esther Omlin erklärt, dass als Höchststrafe in der Schweiz die lebenslange Freiheitsstrafe festgesetzt ist. Diese tritt jedoch nur in seltenen und besonders schweren Fällen wie Mord, Entführung, Folter, schwerer Körperverletzung oder schweren Fällen gegen das Vermögen ein. Doch auch hier bedeutet lebenslang nicht zwangsläufig wirklich lebenslang – bei guter Führung kann auch eine Verkürzung auf zehn oder 15 Jahre erwirkt werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
web ..: https://esther-omlin.ch/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

Pressekontakt:

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Dr. Patrick Stach: Massenentlassungen

10. Februar 2022 um 15:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen bei Massenentlassungen zu beachten sind.

Als Rechtsanwalt für Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Erbrecht wird Dr. Patrick Stach häufig von Unternehmen angefragt, welche rechtlichen Voraussetzungen und Folgen bei einer Massenentlassungen zu beachten sind.

o Wann spricht man von einer Massenentlassung?
o Was muss ein Unternehmen bei einer Massenentlassung beachten?
o Was passiert bei einer Missachtung der Vorgaben?
o Was versteht man unter Überbrückungsleistungen?

WANN SPRICHT MAN VON EINER MASSENENTLASSUNG?

Laut Dr. Patrick Stach basiert die Entlassung mehrerer Beschäftigter in der Regel auf wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen des Unternehmens. Eine Massenentlassung liegt nach Gesetz (Art. 335d OR) vor, wenn ein Betrieb, abhängig von seiner Betriebsgrösse, eine Mindestzahl an Kündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ausspricht, wobei die Gründe zur Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Person der Arbeitnehmenden stehen.

Der Schwellenwert, ab dem von einer Massenentlassung die Rede ist, variiert je nach Grösse des Unternehmens. Bei einem kleinen Betrieb mit 20 bis 99 Mitarbeitern liegt bereits bei der Kündigung von zehn Personen eine Massenentlassung vor, bei einem grossen Betrieb muss hingegen das Arbeitsverhältnis von zehn Prozent der Mitarbeiter aufgekündigt werden, damit der rechtliche Begriff der Massenentlassung erfüllt ist. Bei Betrieben mit weniger als 21 Arbeitnehmenden oder wenn weniger als 10 Arbeit-nehmende von einer Entlassung betroffen sind, liegt keine Massenentlassung vor.

WAS MUSS EIN UNTERNEHMEN BEI EINER MASSENENTLASSUNG BEACHTEN?

Dr. Patrick Stach weiss, dass Massenentlassungen nie eine angenehme Sache sind. Trotz aller Emotionen müssen dabei allerdings ein paar bestimmte Grundsätze eingehalten werden. So muss die Arbeitnehmerschaft gemäss Art. 335f Abs. 3 lit. a-d OR über folgende Mindestinformationen schriftlich informiert werden:

o die Gründe der Massenentlassung
o die Zahl der betroffenen Arbeitnehmenden
o die Zahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmenden
o den Zeitraum, in dem die Kündigungen ausgesprochen werden sollen

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gekündigten anzuhören und ihnen die Möglichkeit zu geben, Alternativvorschläge zu unterbreiten. Des Weiteren muss der Arbeitgeber dem kantonalen Arbeitsamt ein Informationsschreiben zukommen lassen, in dem er von der bevorstehenden Massenentlassung berichtet. Eine Kopie dieser Anzeige ist den Arbeitnehmenden zuzustellen.

WAS PASSIERT BEI EINER MISSACHTUNG DER VORGABEN?

Widersetzt sich der Arbeitgeber diesen gesetzlichen Vorgaben, können die Kündigungen Dr. Patrick Stach zufolge gem. Art. 336 Abs. 2 lit. c OR als missbräuchlich angefochten werden, was für den Unternehmer eine Entschädigung von bis zu zwei Monatslöhnen zufolge haben kann. Des Weiteren sieht das Gesetz bei einer Missachtung der Anzeige ans Arbeitsamt eine Geldbusse von bis zu CHF 40’000 vor. Dr. Patrick Stach empfiehlt daher, im Falle einer beabsichtigten Massenentlassung einen Rechtsberater beizuziehen, um eventuelle Fehler zu vermeiden.

WAS VERSTEHT MAN UNTER ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN?

Dr. Patrick Stach erläutert, dass das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose seit Juni 2021 unter gewissen Umständen Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vorsieht. Demnach können Personen, die nach ihrem 58. Lebensjahr arbeitslos wurden und erst nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen bis zum Bezug einer Altersrente geltend machen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweiz

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PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

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Recht haben und Recht bekommen, gehört nicht immer zusammen.

10. Februar 2022 um 10:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Recht und Gerechtigkeit verlieren immer mehr an Bedeutung – wie es scheint.

Dier Zeit schreitet voran und so auch die Weiterentwicklung, wir haben mehr Möglichkeiten, Hilfemaßnahmen, Einrichtungen etc. die bei Übergriffen, Gewalt, Diskriminierungen und sonstigem, was den Menschen, die Menschenrechte anbelangt helfen oder gar sichern soll. Doch ist es wirklich so?

Noch lange nicht. auch wenn es viele Fortschritte gab und auf eine solche Situation wird hiermit eingegangen – ein Bsp. von leider noch sehr vielen Ungerechtigkeiten, Diskriminierung etc.

Menschen bilden sich oft ein, weil sie eine Position im bspw. Vorstand, Gemeinde/-Stadtrat haben, Richter, Hauptoberkommissar, Ärzte usw. innehaben, sind sie etwas Besseres und hätten mehr Rechte. 

Daher kommt es auch immer noch so einfach vor, das unschuldige beschuldigt, bestraft werden und somit auch sehr viele Konsequenzen davontragen. So erlebt es aktuell auch eine junge Frau, die auf Grund ihrer schweren chronischen Erkrankungen bereits seit vielen Jahren berentet ist, samt Pflegegrad. Sie ist eine attraktive Frau, denn nur weil jemand krank und schwerbeschädigt ist, kann man dennoch Ausstrahlung haben und attraktiv sein. Doch hat sie dadurch Rechte? Normal würden wir alle sofort sagen – ja klar, warum denn nicht -. Es gibt noch immer Menschen, die andere als Lust, Sexobjekte ansehen und solange diese Menschen sich gegen all die Belästigungen, Nötigungen nicht aktiv wehren, ist für die Peiniger ja auch alles gut. Doch wehe, sie wollen den Teufelskreis durchbrechen, das ist oftmals schwer, weil dann solch Aussagen kommen wie „haben sie das Missverstanden, haben sie Signale gesendet, warum haben sie sich nicht eher dagegen gewährt, sagt sie das nur, weil sie daraus Profit / einen Nutzen schlagen will…..? usw.“ Besonders schwierig ist es, wenn sogar der eigene Anwalt sage „sie sind nun mal nicht Unscheinbar, daher erleben sie das von ihrem Vermieter und sicherlich nicht nur von ihm.

Es ist insbesondere schwierig, wenn die Übergriffigen Personen, die geschädigten zudem noch mit Aussagen einschüchtern, nötigen wie: „tue was ich sage, ansonsten…“ Genau das erlebt diese Frau gerade, nachdem sie sich nach 6 Jahren wehrte und nun unbegründet zwangsgeräumt wird. Wir alle wissen, wie lange eine Räumung von Mietnomaden dauert, doch hier wird in sehr kurzer Zeit eine immer zahlende Mieterin, mit der es keinerlei Mietprobleme gab Zwangsgeräumt. Das scheint daher zu funktionieren, da ihr Vermieter ein nachgerutschtes Mitglied des Stadtrates ist und der Vater seiner Verlobten zudem im Vorstand. Daher habe wohl auch die Meinung, dass er dadurch Sonderrechte habe, alles auch so durchbekomme und sich keiner mit ihm anlegen solle, oder schon sehe, was passiere. 12/21 trat eine neue Frau in das Leben der Mieterin und gemeinsam gingen sie gegen die Nötigungen mit einem klaren „Stopp“ vor und erleben seither den Horror.

Manche Vermieter meinen wohl, wenn sie ein Objekt vermieten, hätten sie ein Anrecht auf das Leben, ihrer Hobby´s, Intimsphäre ihrer Mieter. Der Vermieter kam oft bei der Mieterin vorbei, lästerte über weitere Mieter und deren Problemen und habe zugleich der Mieterin jedes Mal Avancen, ständig sexuelle Anspielungen gemacht. Dabei plauderte er wohl oft aus dem privaten, intimen Nähkästchen und seinen Sehnsüchten und den Absprachen mit seiner verstorbenen Frau. Seine Verlobte sei das ganze Gegenteil seiner verstorbenen und auch der Mieterin, weshalb er all ihre Shooting Bilder die teils auf ihrer HP sind, sehen wollte, da er es zu Hause nicht anschauen könne. Als sie auf all das nicht mehr einging, forderte er die Einstellung der HP und das er sie und die HP überwache werde oder selbst für dessen Einstellung sorge. Kurz darauf war diese irreparabel gehakt. All seine Handlungen hinterlassen natürlich Folgen. Die Mieterin um die es geht, ist eine öffentlich lebende Person, die sich zudem auch zum Wohle aller, ehrenamtlich engagiert und sich auch für Gleichstellung aller Menschen, sowie gegen Diskriminierung, Mobbing einsetzt. Doch nun wurde sie selbst zum Opfer dessen. Wo hätte es am Ende noch hingeführt, wäre sie auf all die weiteren Forderungen mit der Aussage „mach einfach, dann lachen wir alle am Ende darüber“ eingegangen?

Die Geschädigte schwieg dennoch weiterhin über den Hintergrund, warum ihr Vermieter Urplötzlich Sommer 2021 eine Räumungsklage gegen sie einreichte die nur auf Personenbezogenes wie eben bspw. ihre Internetpräsenz etc. basierte. Der Richter stimmte dieser irrelevanten Klage zu und es scheint, als habe er allen „Bitten“ zu dieser Klage folgegeleistet. Es wurde abermals auf die Position hingewiesen und dass man somit ihn bevorzugen solle etc. Ebenso wurden alle Belege, Beweise und Zeugen seitens der Geschädigten Mieterin ignoriert, ihr eigener Anwalt erhielt nicht einmal Akteneinsicht. Daher verwundert es auch nicht, das dieser Richter auch eine Versäumnisklage ausstellte, obwohl ein Attest vorlag und die Mieterin wegen Lebensgefahr sich in Behandlung des Krankenhauses befand. Die Mieterin wird also ohne jegliches Verschulden sofort Zwangsgeräumt und der Richter bestimmte zudem auch, das sie nun ihre Peiniger, den Vermieter und seinen befreundeten Anwalt, die zusammen Nacktaufnahmen der Mieterinnen machten, über die Sexuellen Praktiken, die eindeutig dessen Fantasien entspringen, öffentlich reden abermals in alle Räume lassen müsse. Hierbei somit gesamt 6 Personen zu Zeiten von COVID Vorschriften auf engen Raum sein sollen, was zuvor sogar die Polizei, Gesundheitsamt verneinten. Immerhin drohen sonst sofort Strafen, bei Missachtung der Regeln. Wie sich so ein Gericht, ein Anwalt als auch ein Vermieter der sich immer wieder darauf berufe wie gut und wichtig er sei, da er im Stadtrat ist, so verhalten kann, was wir durch wegschauen somit auch zulassen. Wir lassen zu, das Korruption funktioniert und eine kranke Frau, die Härtefall ist und sich immer für jeden, egal ob Mensch oder Tier einsetzt, sich hinten anstellt nun „rausfliegt“ Was mit ihrem Leben, ihrer Gesundheit ist und den aktuellen Behandlungen, auch das interessiert nicht, Hauptsache man hat sie Mundtot gemacht. Es darf ja nicht rauskommen, wie Menschen ihre Positionen Missbrauchen, oder gar weitere mit hineinziehen, wie sie Gelder unterschlagen, Rechnungen auf Kosten der Mieterin ausstellte die die Mieterin ebenso anstandslos trug. Oder dass der Herr eben gern mal Frauen „nachsteigt“. Viele denken, ihr Verhalten falle nicht auf, doch so ist es nicht und so wurde auch hier der Geschädigten von weiteren Vorfällen berichtet. Die Geschädigte ist nun natürlich ein Dorn im Auge, „muss weg“. Insbesondere nachdem ihr Anwalt niederschrieb, dass es deutlich ist, dass all die Handlungen seitens Vermieter erst erfolgten und der sexuelle Hintergrund sehr deutlich sei, seit die neue Partnerin in ihrem Leben sei. Die Mieterin war die Jahre über gut genug, als sie nicht widersprach, alles hinnahm, so auch auf eigene Kosten Reparaturen, wofür er ihr jedes Mal ein gemeinsames Essen versprach – was sie gar nicht wollte – Bereits vor Einzug gab es Absprachen zur Sanierungen die selbst 7 Jahre danach nicht erfolgten und meinte, sie könne es doch über ihre Pflegeleistungen alles selbst umsetzen. Das wäre ok, wenn die Mieterin eine Absicherung erhalten hätte, doch er habe gemeint, sie solle ihm vertrauen, er nutze sie schon nicht aus und nun schmeißt er sie raus!

Wollte er sich durch sie Gesund stoßen, nützliches und praktischen verbinden?
Was passiert mit der geschädigten, kranken Rentnerin? Sie wird nun aus ihrem immer bezahlten Mietsobjekt zwangsgeräumt und zwar bereits jetzt. Was ist mit ihrer schweren Erkrankung und den aktuellen Krankenhausaufenthalten nebst Eingriffen? Hierdurch ist ihr nicht einmal eine Objektsuche als auch Planung zum Umzug möglich, bevor man sie mit Gewaltandrohung und unter Einbehaltung ihres Hab und Gutes räumt! Was ist mit den Rechten und Regeln von Härtefällen? Warum lassen wir einander so etwas zu? Wie darf ein Anwalt so handeln und zugleich ein Gericht Fakten verschleiern, ignorieren und ein Urteil aussprechen, wie es gefordert wurde?

Wer sich weiterhin ans Gesetz hält, hat wohl gegen Bestechung, Korruption kaum eine Chance, wie es scheint. Mit einem Rechtsstaat und Gerechtigkeit hat das alles gar nichts zu tun, sondern nur damit, wer bezahlt bekommt Recht?

Ausführlicher finden sie den Bericht ebenso auf diesem Portal: https://www.prnews24.com/heisst-recht-haben-auch-recht-bekommen/271083/

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