Archiv: Juni 2021

Rechtsanwältin für Familienrecht: Karin Körzinger aus Aschaffenburg

25. Juni 2021 um 11:06 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Wenn es um Familienrecht geht, ist die Expertin für Sie da. Karin Körzinger führt ihre Klienten zum Erfolg.

Rechtsanwältin Karin Körzinger: Knowhow im Familienrecht
Rechtsfälle, die das Familienrecht betreffen, sind mit sensiblen Themen verbunden. So steht eine Scheidung in engem Zusammenhang mit dem Sorgerecht und Unterhaltsfragen, wenn es Kinder in der Ehe gibt. Rund um Aschaffenburg steht Rechtsanwältin Karin Körzinger ihren Mandanten fachkundig und mit dem gewissen Fingerspitzengefühl bei allen Fragen zum Familienrecht zur Seite.

Persönliche Beratung zum Familienrecht: Karin Körzinger aus Aschaffenburg
Seit über dreißig Jahren unterstützt Rechtsanwältin Karin Körzinger ihre Mandanten in Aschaffenburg und Umgebung im Familienrecht. Die Interessen ihrer Mandanten stehen dabei stets im Mittelpunkt. So bemüht sich die Rechtsanwältin aus Aschaffenburg, Kosten und Stress durch eine außergerichtliche Einigung zu minimieren. In ihrer juristischen Beratung wägt Karin Körzinger die Chancen und Risiken ihrer Mandanten ab und klärt diese über Rechte und Verpflichtungen auf. Mit besonderem Engagement und langjähriger Berufserfahrung vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten aus dem Raum Aschaffenburg optimal. Ihre Beratung zum Familienrecht erfolgt sachlich und unvoreingenommen mit viel Feingefühl in problematischen Rechtsfällen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Rechtsanwältin für Familienrecht bei Trennungen, Scheidungen, Sorgerechtsfällen, dem Umgangsrecht, der Unterhaltsberechnung sowie Vaterschaftsklagen. Neben dem Familienrecht hat sich Rechtsanwältin Karin Körzinger mit ihrer juristischen Beratung auf folgende Bereiche spezialisiert:

Sozialrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht
Strafrecht

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin Karin Körzinger
Frau Karin Körzinger
Johann-Schüßler-Str. 6
63864 Glattbach / Aschaffenburg
Deutschland

fon ..: 06021 – 5829442
web ..: http://www.aschaffenburg-rechtsanwälte.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Pressekontakt:

Rechtsanwältin Karin Körzinger
Frau Karin Körzinger
Johann-Schüßler-Str. 6
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aus

Kanzlei mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit neuem Standort in Krefeld

25. Juni 2021 um 11:06 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht eröffnet neuen Standort in Krefeld.

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB hat die neuen Büroräume im Zentrum Krefelds eröffnet und besetzt mit den spezialisierten Rechtsanwälten die wichtigsten Rechtsbereiche des wirtschaftlichen Lebens.

Die Aussage „Unser Credo lautet: Wir bieten nur das an, was wir beherrschen – Was wir anbieten, beherrschen wir dann aber im Detail!“ ist dabei keine plumpe Werbeaussage, sondern wesentliche Maxime der beschäftigten Rechtsanwälte. Alle haben sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn auf maximal zwei Rechtsgebiete spezialisiert und sind dort bereits seit vielen Jahren tätig.

Der Umzug in die neuen Büroräume ist dabei ein logischer Schritt um der Nachfrage und dem technischen Fortschritt gerecht werden zu können. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstr. 17 in unmittelbarer Nachbarschaft zum neu errichteten Krefelder Forum.

Die Kanzlei pflegt Dauermandate in der Wirtschaft und bei Unternehmen, aber auch zu Privatmandanten, die in schwierigen Situationen mit gleichem Einsatz und Sachverstand begleitet werden. Regelmäßig haben die Mandate einen Bezug zum wirtschaftlichen Leben.

Insoweit wird die Betreuung in den folgenden Teilrechtsgebiete angeboten: Arbeitsrecht | Steuerstrafrecht| Steuerrecht| Insolvenzrecht | Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht | Markenrecht & Designrecht

Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
Tel.: 02151-56 98 000

https://www.pauls-coerper.de

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Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Tim Cörper
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
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Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Tim Cörper
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Patrick Stach über das Baurecht und was es dabei zu beachten gibt

20. Juni 2021 um 15:06 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Nachgefragt bei Patrick Stach, was das Baurecht und der Baurechtzins sind, welche Modelle es gibt, wer Baurecht vergeben kann und was es beim Erwerb eines Baurechts zu beachten gibt.

Grund und Boden sind teuer, weiß Patrick Stach von Rechtsanwälte Stach. Dennoch ist der Traum vom eigenen Haus nicht gebrochen. Daher nutzen viele Leute die Möglichkeit, auf einem fremden Grundstück, mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers, ein Haus zu errichten. Jedoch gibt es hier einige Dinge zu beachten, die bei Nichtbeachtung schnell den Traum vom eigenen Haus zu einem Albtraum werden lassen. Was es genau zu beachtet gibt, haben wir bei Rechtsanwalt Patrick Stach nachgefragt:

o Was ist das Baurecht?
o Was ist der Baurechtszins?
o Gibt es verschiedene Modelle?
o Wer besitzt Land, auf dem Baurecht vergeben werden kann?
o Was ist beim Erwerb eines Baurechts zu beachten?

NACHGEFRAGT BEI PATRICK STACH: WAS IST DAS BAURECHT?

In der Schweiz ist es jedem Grundstückseigentümer gestattet, das eigene Grundstück mit dem Baurecht zu belasten. Hierfür ist ein Eintrag als Dienstbarkeit in das Grundbuch notwendig, erläutert Patrick Stach. Das Baurecht durchbricht damit das sogenannte Akzessionsprinzip, das festlegt, dass Bauten immer Bestandteil des Grundstückes sind. Das Baurechtsgrundstück ist ein Baurecht, das selbstständig und dauernd als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen ist. So wird das Grundstück fungibel, wie jedes andere Grundstück auch, unter dem Vorbehalt, dass die Befristung einschränkt. Das Baurecht wird zwischen zwei Parteien geschlossen.

o Baurechtsgeber: Eigentümer des Bodens, der baurechtsbelasteten Liegenschaft
o Baurechtsnehmer: Eigentümer der auf fremdem Grund errichteten Gebäude.

Das Baurecht kann befristet sein, muss es aber nicht. Es gibt aber eine Ausnahme, wie Patrick Stach informiert. Selbstständige und dauernde Baurechte müssen auf Minimum 30 Jahre und Maximum 100 Jahre befristet sein.
Damit diese Vereinbarung für beide Vertragsparteien erfolgreich ist und keine Missverständnisse zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen, sind die Wahl des Baurechtsmodells und die Vertragsausgestaltung sehr wichtig. Zu den wichtigsten Regelungspunkten gehören die Dauer des Baurechts, die Höhe und der Anpassungsmechanismus des Baurechtszinses sowie Regeln über das Ende des Nutzungsrechtes. Diese Regel wird auch Heimfallregel genannt.

WAS IST DER BAURECHTZINS?

Durch die Einräumung des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes wird ein Baurechtszins fällig, erklärt Patrick Stach. Dabei gibt es keinerlei Richtlinien, die die Festlegung dieses Zinses bestimmen, die konkreten Verhältnisse sind hier entscheidend.

o Handelt es sich um eine Wohn- oder Gewerbeliegenschaft?
o Soll ein Kindergarten oder ein sozialer Wohnungsbau errichtet werden?
o Wem gehört das Grundstück?
o Handelt es sich bei dem Baurechtsnehmer um eine gemeinnützige Organisation?
o Ist das Grundstück bereits überbaut?

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Baurechtszins mit einem Teuerungsindex, zum Beispiel hinsichtlich der Grundstückspreisentwicklung, oder bei Mietverhältnissen mit dem Referenzzinssatz zu belegen. Des Weiteren gibt es partnerschaftliche Modelle, vor allem im Kanton Basel-Stadt verbreitet, in denen der Grundstücksbesitzer und der Baurechtsnehmer eine längerfristige Kooperation eingehen und den finanziellen Nettoertrag des Grundstücks nach Maßgabe ihrer Investitionen aufteilen. Üblicherweise wird der Baurechtzins regelmäßig an die veränderten Verhältnisse angepasst, vor allem wenn sich die Grundstückswerte ändern. Zur Sicherstellung des Zinses hat der Grundstückseigentümer Anspruch auf ein gesetzliches Pfandrecht für das Baurechtsgrundstück. Dieses Pfandrecht umfasst drei Jahreszinsen, erläutert Stach.

GIBT ES VERSCHIEDENE MODELLE?

Bei der Vergabe von Baurecht sind in der Praxis zwei Modelle möglich. Das Züricher oder das Basler Modell, führt Patrick Stach aus. Dabei ist, je nach Modell, die Gestaltung des Baurechtzinses unterschiedlich. Im Züricher Modell wird der Baurechtszins nur einmal fällig und der Zins wird für die gesamte Laufzeit des Vertrages festgesetzt. Beim Basler Model hingegen wird eine Formel bestimmt, die künftige Zinsanpassungen vorgibt. Unter Berücksichtigung dieser Formel wird der Zins immer wieder neu berechnet.

WER BESITZT LAND, AUF DEM BAURECHT VERGEBEN WERDEN KANN?

In den meisten Fällen vergeben Personen oder Institutionen Baurecht an den Grundstücken, die über viel Land verfügen, informiert Patrick Stach. Dazu gehören vor allem:

o Kirchengemeinden
o Kommunen und andere staatliche Stellen
o Gemeinnützige Einrichtungen
o Immobilieninvestoren und professionelle Vermögensverwaltungen

In vielen Fällen wird das Baurecht vergeben, um öffentlichen Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig profitiert der Baurechtsgeber aber natürlich auch von einer langfristigen Einnahme und damit auch von einer Vermögenssicherung.

PATRICK STACH: WAS BEIM ERWERB EINES BAURECHTS ZU BEACHTEN IST

Der Baurechtsnehmer hat sich an die vertraglich festgelegten Inhalte und den Umfang des Baurechts zu halten. So muss der Erbauer Lage, Gestalt, Ausdehnung, Zweck der Bauten, Benutzung nicht überbauter Flächen, Baurechtszins und weitere vertragliche Bestimmungen immer im Hinterkopf haben, betont Stach. Die Voraussetzung dafür, ist die öffentliche Beurkundung und ein Eintrag im Grundbuch. Durch den Erwerb des Baurechts erhält der Baurechtnehmer automatisch ein Vorkaufsrecht. Dabei muss der Vorkaufsberechtigte aber die gleichen Bedingungen, Preise und Auflagen erfüllen, wie die Mitbewerber, erklärt Patrick Stach von der Kanzlei Rechtsanwälte Stach aus St. Gallen abschließend.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweiz

fon ..: +41 (0)71 278 78 28
fax ..: +41 (0)71 278 78 29
web ..: https://stach.ch/
email : info@stach.ch

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

Pressekontakt:

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