Archiv: März 2019

Grundlos: Behörde verwehrt jahrelang Gehörlosengeld

21. März 2019 um 09:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

LVR: 80-jähriger Gehörloser beantragt seit 2001 Hilfe – und wird wiederholt abgewiesen

Leverkusen (d-pr): Gehörlose haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung. Normalerweise zahlt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hierfür das sogenannte Gehörlosengeld – an Betroffene mit angeborener, bis zum 18. Lebensjahr erworbener oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Doch leider nicht an alle: So wurde dem langjährigen Bayer AG-Mitarbeiter Klaus S. (80), der bereits im frühen Kindesalter erkrankte, gleich zweimal zu Unrecht das Fördergeld verwehrt: Sowohl seinen ersten Antrag im Jahr 2001, als auch einen weiteren Versuch 2017 lehnten die Behörden ab. Erst mithilfe einer Anwaltskanzlei kam S. schließlich zu seinem Recht – wenn auch zunächst nur teilweise rückwirkend.

Seit einer schwerwiegenden Krankheit im Kindesalter leidet Klaus S. aus Leverkusen-Rheindorf unter beidseitiger Gehörlosigkeit. So hat der Rentner bereits seit der Grundschule mit Verständigungsschwierigkeiten zu kämpfen. Sein damaliger Klassenlehrer bestätigte dem Landschaftsverband Rheinland notariell, dass verschiedene Maßnahmen getroffen wurden, um S. in seinem schulischen Alltag so gut wie möglich zu unterstützen: Er saß grundsätzlich in der ersten Bankreihe, um dem Unterricht besser folgen zu können. Auch Text-, Bild- und anderes Anschauungsmaterial half S., trotz seiner Beeinträchtigung erfolgreich zu lernen. Die Berufsschule absolvierte er später mit besonderer Anerkennung. So wurde er für seinen Fleiß, seine Zielstrebigkeit und Ausdauer ausgezeichnet. Dieses Zeugnis sowie weitere notariell beglaubigte Dokumente unterstützten die ohnehin aussagekräftige Krankenakte. Doch der Kampf des Rentners war damit nicht zu Ende: Auf dem Weg zum Gehörlosengeld wird Klaus S. fortwährend mit bürokratischen Hürden konfrontiert und stößt auf Zurückweisung. So wurde 2001 seine erste Antragstellung trotz klarer Aktenlage abgelehnt – von einem Widerspruchsverfahren sah er damals aus Resignation ab.

Utopische Forderung der Behörde

2017 entschloss sich der ehemalige Bayer AG-Mitarbeiter, einen zweiten Versuch zu unternehmen. Klaus S. reichte einen weiteren Antrag auf Gehörlosengeld ein und erhielt die Rückmeldung, dass benötigte Unterlagen fehlen würden – allen voran Audiogramme oder Höranpassberichte vor Vollendung seines 18. Lebensjahres. Diese Dokumente besitzt er jedoch nicht: Eine Ausgabe solcher Aufzeichnungen an Patienten war in den 1940er- und 1950er-Jahren schlicht unüblich und nicht vorgesehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verjährungsfristen zuständiger Krankenhäuser längst überschritten sind und demnach eine Einsicht in Behandlungsunterlagen nicht mehr möglich ist. Auch der zweite Antrag wurde schließlich abgelehnt – trotz Attesten verschiedener Hals-Nasen-Ohrenärzte und der beglaubigten Dokumente seines Lehrers und eines Klassenkameraden.

Unverständnis und offene Fragen bleiben

Nach dem erneuten Rückschlag suchte Klaus S. Rat bei der Rechtsanwaltskanzlei Marc K. Veit in Leverkusen-Küppersteg. Diese reichte einen fundierten Widerspruch ein und erzielte damit endlich einen ersten Erfolg: Der Antrag wurde im Herbst 2018 bewilligt, sodass S. nun rückwirkend ab zweiter Antragstellung im Jahr 2017 Gehörlosengeld in Höhe der monatlich festgelegten 77 Euro erhält. „Für uns bleibt es weiterhin unverständlich, dass unser Mandant seit 2001 auf sein Recht warten musste – unter anderem mit dem Argument, dass rund 70 Jahre alte Audiogramme und Höranpassberichte fehlen“, erklärt der mit dem Fall betraute Jurist Roman Shapiro von der Anwaltskanzlei Veit. „Es würde dem Landschaftsverband gut zu Gesicht stehen, bei den jetzt ausstehenden Zahlungen unbürokratisch zu verfahren.“

Kampf um Gerechtigkeit

Unklar ist nämlich, wie die Parteien mit dem Zeitraum vor der zweiten Antragstellung umgehen. So wurde der erste Antrag schließlich bereits vor 18 Jahren gestellt. „Wir haben dem LVR aus diesem Grund einen Überprüfungsantrag vorgelegt – mit dem Ziel, für unseren Mandanten Gerechtigkeit zu schaffen, die ihm über viele Jahre verwehrt wurde. Dabei hoffen wir auf eine rückwirkende Leistungsfeststellung für insgesamt vier Jahre“, ergänzt Shapiro. Eine Rückmeldung des Landschaftsverbandes steht allerdings seit Monaten aus.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwaltskanzlei Marc K. Veit
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aus

Widerruf der Lebensversicherung – So kommen Sie zu Ihrem Recht

20. März 2019 um 18:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Eine Lebensversicherung zu widerrufen kann sich auch nach vielen Jahren noch lohnen. Dr. Graf hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf ist seit 2009 in eigener Kanzlei in Herford (Nordrhein-Westfalen) tätig. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und betreut bundesweit Mandanten ebenfalls in Angelegenheiten des Vertrags- sowie des Versicherungsrechts und vertritt sie auch vor Gericht.

Seine Rechtsgebiete umfassen unter anderem
– Anlage- und Kapitalmarktrecht
– Arbeitsrecht
– Bankrecht
– Datenschutzrecht
– Geschmacksmusterrecht/Designrecht
– Markenrecht
– Internet- und Informationstechnologierecht
– Urheberrecht
– Versicherungsrecht
– Vertragsrecht
– Wettbewerbsrecht

Sein Werdegang

Dr. Graf ist seit 1998 promovierter Jurist, der sich spezielle Kenntnisse sowohl im Angestelltenverhältnis, in der Sozietät als auch in eigener Kanzlei erworben hat. 2007 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer in Hamm die Urkunde zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, im Jahre 2015 diejenige zum Fachanwalt für Informationstechnologie und im Jahre 2018 für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Seine langjährige Erfahrung und Kompetenz machen ihn zu einem gesuchten Partner, wenn es um Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes in allen freien sowie wirtschaftlichen Berufen und Unternehmen geht. Ebenso hat er sich in Fragen des Vertrags- und Versicherungsrechts spezialisiert.

In den modern ausgestatteten Büroräumen in Herford sind Ratsuchende herzlich willkommen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird bestmöglich nach Lösungsansätzen gesucht und eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Selbstverständlich vertritt Dr. Graf seine Mandanten auch vor allen Landes- und Oberlandesgerichten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Kompetenz und Erfahrung sind die Bausteine zum Erfolg in allen außer- als auch gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Dr. Graf steht für alle Anfragen und Beratungen auch online zur Verfügung. Dies hat den Vorteil, dass Mandanten auch abends oder am Wochenende mit Rechtsanwalt Dr. Graf Kontakt aufnehmen können. Außerdem spart man sich die Anfahrtszeit nach Herford. Nähere Informationen dazu erfährt der Ratsuchende auf der Webseite des Fachanwalts.

Lohnt es sich, eine Lebensversicherung zu widerrufen?

Das Vertrags- und Versicherungsrecht ist sehr kompliziert, so dass heute fast nur noch darauf spezialisierte Rechtsanwälte im Durcheinander der Formulierungen und Paragrafen durchblicken. Das Vertragsrecht hat seine Tücken, die dem Laien meist nicht verständlich sind. Nicht alle Verträge entsprechen der Rechtsnorm und können anfechtbar sein. Worauf Versicherungsnehmer achten sollten und welche Rechte sie im Widerruf haben, auch hierbei berät Dr. Graf fachlich kompetent und vertrauensvoll.

Eine vor vielen Jahren bereits abgeschlossene Lebensversicherung soll widerrufen werden. Selbstverständlich kann der Versicherungsnehmer den Vertrag einfach kündigen und erhält den Rückkaufwert, der allgemein bei rund 50 % der bereits eingezahlten Prämien liegt. Dies wäre natürlich ein Verlust.

Widerruf auf unbegrenzte Zeit

Es ist aber auch möglich, über die gesetzliche Widerspruchsfrist von 30 Tagen hinaus noch nach vielen Jahren den Vertrag zu widerrufen. Eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag erlaubt beispielsweise den Widerruf auf unbegrenzte Zeit. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt oder gar rückabgewickelt wurde, ist ein Widerruf bei einer fehlenden oder falschen diesbezüglichen Formulierung jederzeit noch möglich. Sollten nämlich die Angaben zum Widerspruchsrecht im Vertrag nicht ordnungsgemäß beschrieben sein, gilt eine unbegrenzte Frist zum Widerruf. Dabei geht es um Detailfragen und zum Teil nachlässige Formulierungen, die die Anfechtung, bzw. den Widerruf der einst abgeschlossenen Lebensversicherung rechtlich erlauben.

Dies kann sich finanziell durchaus lohnen, denn vor allem die Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, weisen teilweise eine recht schwammige und deshalb anfechtbare Formulierung auf.

Nutzungszins

Da die Kapitalgesellschaft mit dem Geld der Versicherten einen Gewinn erwirtschaftet hat und vertraglich vereinbarte Zinsen zu zahlen sind, müssen die Beträge zuzüglich der vereinbarten Verzinsung ausgezahlt werden. Hierauf gibt es dann noch den sogenannten „Nutzungszins“ wegen des Einsatzes des Geldes an den Kapitalmärkten. Hier kann ein Rechtsanwalt mit seinem Know How gezielt helfen. Es handelt sich dabei meist um einige Tausend Euro, vor dessen Auszahlung sich die Lebensversicherer meist sträuben.

Dr. Graf prüft in jedem Fall die Rechtsgrundlage und wird Sie kompetent beraten. Als Anwalt Ihres Vertrauens wird er Sie auf alle Eventualitäten hinweisen. Nicht in jedem Fall lohnen sich nämlich die Rückabwicklung und der Widerruf. Bei einer Garantieverzinsung und der gleichzeitigen Koppelung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht eine Fortführung der Lebensversicherung durchaus Sinn.

Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Graf:
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf
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WpHG-Compliance & MiFID: Auslagerung WpHG-Compliance Beauftragter

14. März 2019 um 12:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Das S&P Team Auslagerung WpHG-Compliance Officer bietet eine vertretungssichere Auslagerung des Compliance Officers. Jetzt unverbindlich anfragen.

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Auslagerung WpHG-Compliance Officer – Wir bieten Auslagerungslösungen für den WpHG-Compliance Officer. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Compliance Management übernehmen wir folgende Aufgaben:

> Bestellung als WpHG-Compliance Officer

> Als WpHG-Compliance Officer überwachen wir die Einhaltung des relevanten Gesetze, einschließlich der Vorgaben aus MiFID II und dem Legal Inventory des Unternehmens zum Compliance Management.

> Als WpHG-Compliance Officer beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten zum Compliance Management und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

> Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Compliance-konformität.

> Als WpHG-Compliance Officer übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.

Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des WpHG-Compliance Officer. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Compliance.

S&P Auslagerungslösungen: Unsere Leistungen als WpHG Compliance Officer im Detail:

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Compliance Managements sind folgende 15 Compliance-Pflichten zwingend umzusetzen:

> Implementierung und Überwachung sämtlicher Vorschriften zur Verhinderung von Gesetzesverstößen

> Ansprechpartner für die BaFin und Deutsche Bundesbank

> Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements einschließlich klarer Berichtspflichten

> Erstellung einer institutsspezifischen Risikoanalyse

> Entwicklung und Aktualisierung interner Grundsätze, angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme

> Durchführung laufender risikoorientierter, prozessbegleitender und zumindest zeitnaher Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollmaßahmen

> Fortlaufende Entwicklung von Strategien und Sicherungsmaßnahmen

> Betrieb und Aktualisierung angemessener Datenverarbeitungssysteme

> Untersuchung ungewöhnlicher oder zweifelhafter Sachverhalte

> Bearbeitung von Kundenbeschwerden iSd WpHG

> Information der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans: Gegenüber der Geschäftsleitung insbesondere über Defizite der Verhinderungsmaßnahmen und zur Behebung von Defiziten ergriffene Maßnahmen,

> Erstellung eines mindestens jährlichen Berichts über Tätigkeit und die Gefährdungssituation des Unternehmens ggf. im Rahmen der Risikoanalyse sowie von Ad hoc Berichten bei Vorliegen besonderer Anlässe.

> Die Geschäftsführung hat den Bericht dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans weiterzuleiten, wobei wesentliche Abweichungen von Bewertungen des Compliance Officers besonders zu dokumentieren sind.

> Der Vorsitzende des Aufsichtsorgans hat seinerseits Auskunftsrechte direkt gegenüber dem Compliance Officer.

> Durchführung von Schulungen und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter über das implementierte Compliance Management System sowie neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben und daraus folgende Verhaltensregeln.

> Beratung und Unterstützung von Mitarbeitern und Geschäftsbereichen bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Compliance Verstößen.
Einbeziehung in Erstellung und Änderung einschlägiger Organisations- und Arbeitsanweisungen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Schulz & Cie. Consulting GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: +49 89/452 429 70 101
web ..: https://schulz-beratung.de/
email : a.schulz@sp-partners.de

Auslagerung Beauftragte – Prüfungssichere Auslagerungen mit S&P Auslagerungs-Lösungen.

Welche Auslagerungs-Lösungen bieten wir an?

Bestellung als Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheits-Beauftragten, Compliance Officer, MaRisk-Compliance Officer, WpHG-Compliance Officer oder Interne Revision. Den Aufgabenumfang, welcher unser S&P Compliance Team abdeckt, können Sie in der folgenden Leistungsübersicht direkt einsehen.

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