Archiv: November 2018

Juristische Vertretung im Arbeitsrecht

9. November 2018 um 15:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und -nehmer erfordern oft das Hinzuziehen eines Anwalts. Rechtsanwalt Matthias Baring klärt seine Mandanten umfassend zu ihrer Rechtsposition auf.

Konflikte am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit und können komplizierte, arbeitsrechtliche Fragestellungen nach sich ziehen. Spätestens, wenn die Kündigung droht oder Mitarbeiter an einen neuen Standort versetzt werden sollen, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unverzichtbar. Dieser kennt sich detailliert mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern- und gebern aus und kann die Situation aus objektiver Sicht beurteilen. Rechtsanwalt Matthias Baring steht nicht nur Arbeitnehmern mit tiefgehender juristischer Kompetenz zur Seite, sondern vertritt auch Arbeitgeber oder Betriebsräte, wenn es darum geht, rechtlich bindende und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Rechtliche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer

Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Unternehmen existieren im Arbeitsrecht diverse Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerseite. Regelungen wie das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollen den Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen schützen. Dennoch bleiben arbeitsrechtliche Konflikte nicht aus und sollten aufgrund ihrer Komplexität unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht betreut werden. Rechtsanwalt Matthias Baring berät seine Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Kündigungsschutz, Befristungsrecht, Abmahnung und Sonderkündigungsschutz. So kann er sich z.B. für die Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen einsetzen, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung beraten oder Arbeitsverträge und -zeugnisse auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.

Arbeitsrecht: kompetente Beratung für Arbeitgeber

Nicht immer läuft das Zusammenspiel von Personen in leitenden Positionen mit den ihnen untergebenen Mitarbeitern reibungslos. Dabei ist das Arbeitsrecht nicht nur für die Belegschaft ein sensibles Thema. Auch Arbeitgeber oder Betriebsräte können arbeitsrechtliche Ansprüche haben und sollten in bestimmten Situationen die juristische Unterstützung durch einen Anwalt hinzuziehen. Dies kann z.B. bei einer geplanten Personalfreisetzung, Tarifvertragsverhandlungen oder Kündigungsschutzklagen sinnvoll sein. Ein Anwalt kennt die Zusammenhänge und kann den Arbeitgeber beraten, wie arbeitsrechtlichen Problemen im Unternehmensalltag vorgebeugt werden kann. Darüber hinaus kann ein Anwalt dem Unternehmen als externe Rechtsabteilung in rechtlichen Angelegenheiten den Rücken stärken.

Arbeitsrechtliche Fragen mit tiefgreifender Fachkenntnis angehen

Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer münden nicht selten in einen ausgewachsenen Rechtsstreit, der das Einschalten eines Anwalts erfordert. Mit Sitz im Zentrum des mittleren Ruhrgebiets Bochum klärt Rechtsanwalt Matthias Baring seine Mandanten umfassend zu ihrer Rechtsposition auf und macht diese mit den Gegebenheiten des Arbeitsrechts vertraut. Durch seine umfassenden Kenntnisse diverser Rechtsgebiete ist er in der Lage, seinen Mandanten in den verschiedensten rechtlichen Auseinandersetzungen und Fragestellungen beizustehen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M.
Herr Matthias Baring
Meinolphusstraße 10
44789 Bochum
Deutschland

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Pressekontakt:

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Herr Benjamin Oechsler
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart

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GoBD-Neufassung vorgelegt: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

6. November 2018 um 10:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Eine Einschätzung von Steuer-Experte Stefan Groß zu den wichtigsten Änderungen im nun vorgelegten Entwurf zur Neufassung der GoBD

Nach fast vier Jahren hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun seinen „Entwurf einer Neufassung“ der GoBD vorgelegt.

Mit den zum Teil weitreichenden Änderungen soll die Novellierung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit und Klarheit in der Unternehmenspraxis sorgen.

Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

– Mobiles Scannen wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt
– Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland
– Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung wird ermöglicht
– Wesentliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Konvertierung

Eine erste Einschätzung, was das im Detail für die zukünftige Unternehmenspraxis bedeutet, gibt Steuer-Experte Stefan Groß (Steuerberater, Certified Information System Auditor (CISA) und Partner der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner) in seinem aktuellen Fachbeitrag „GoBD 2.0 – Kommentierung der geplanten Neufassung“ ab.

Der Artikel steht hier für Sie zur Verfügung: https://www.psp.eu/artikel/496/gobd-2-0/

Im Zusammenhang mit der Novellierung der GoBD möchten wir zudem auf das Webinar Update E-Rechnung, Mobiles Scannen und GoBD am 19. November 2018 von 16:00 bis 16:30 Uhr hinweisen und einladen.

Hier werden von Stefan Groß die wichtigsten Neuerungen der GoBD in den Bereichen E-Rechnung und Mobiles Scannen vertiefend dargestellt.

Wir freuen uns, Ihnen und Ihren Lesern damit eine praktische Orientierungshilfe zur ge-planten Neufassung der GoBD an die Hand geben zu können.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Peters, Schönberger & Partner mbB
Frau Sabine Rudolph
Schackstr. 2
80539 München
Deutschland

fon ..: +49 (0)89 38 17 22 70
fax ..: +49 (0)89 38 17 22 04
web ..: http://www.psp.eu
email : s.rudolph@psp.eu

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage „www.psp.eu“ auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

comprisma
Herr Björn Berensmann
Geisenhausenerstr. 11a
81379 München

fon ..: +49 (0)89 95 45 754 50
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email : presse@comprisma.de

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1. Platz beim Soldan Kanzlei-Gründerpreis für die Kanzlei KTR

2. November 2018 um 19:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die Kanzlei KTR gewinnt den Innovationspreis für Rechtsanwälte mit Legal Tech und New Work. Das Soldan Institut prämiert damit deutschlandweit die innovativste Gründung auf dem Kanzleimarkt.

Die Leipziger Kanzlei KTR hat als erste ostdeutsche Kanzlei den deutschlandweiten „Soldan Kanzlei-Gründerpreis“ verliehen bekommen. Der Wettbewerb prämiert Kanzleien, die sich in den Jahren 2014 bis 2016 mit einem herausragenden Konzept gegründet haben und sich seither in der täglichen Praxis etablieren konnten. Den beiden Gründern Kilian Springer und Tim Schneidewind wurde am 11. Oktober 2018 der erste Preis im Rahmen der 6. Hannoverschen Anwaltskonferenz verliehen.

Die im Jahr 2015 gegründete Kanzlei KTR vertritt mit ihrer Spezialisierung auf Wettbewerbs-, Marken und Urheberrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie Gründungsthemen und Arbeitsrecht vor allem junge Unternehmen, Start-ups und Freiberufler. Aus Ihrer eigenen Gründungserfahrung können die beiden Gründer sich besonders in die Situation junger Unternehmen hereinversetzen und diesen auf ihrem Weg helfen. Mit ihren eigenen Strukturen wie der digitalen Arbeitsweise, Legal-Tech-Anwendungen und New-Work-Ansätzen sind sie die idealen Berater von digitalen Unternehmen und Start-ups. Die eng verzahnte und kreative Zusammenarbeit im Team, welches mittlerweile um eine Rechtsfachwirtin und eine angestellte Anwältin erweitert wurde, spiegelt sich in den Räumlichkeiten der Kanzlei. Statt sich von Bürowänden trennen zu lassen, arbeiten die Teammitglieder gemeinsam in einer lichtdurchfluteten Kunstgalerie mit wechselnden Ausstellungen. Der Mandant wird nicht durch einen Empfangstresen von den Rechtsanwälten ferngehalten, sondern betritt mit der Galerie den unmittelbaren Arbeitsort, wodurch die Transparenz und Offenheit der Kanzlei vermittelt wird. Durch den Kunstraum trägt die Kanzlei zur Leipziger Kulturszene bei und ist Begegnungsstätte für Kunst, Kultur und Wirtschaft.

Mit dem „Soldan Kanzlei-Gründerpreis“ werden alle zwei Jahre Kanzleien von der Hans Soldan GmbH, dem Deutschen Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) honoriert, deren innovatives und durchdachtes Konzept dem neuen juristischen Nachwuchs als Vorbild dienen soll.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei KTR
Herr Kilian Springer
Tschaikowskistraße 21
04105 Leipzig
Deutschland

fon ..: +49 341 247 00 250
fax ..: +49 341 – 24 700 251
web ..: http://kanzlei-ktr.com
email : info@kanzlei-ktr.com

Die Kanzlei KTR wurde im Jahr 2015 gegründet und folgt den innovativen Ansätzen eines jungen Startups. Durch das Aufbrechen alter Strukturen, der Verwendung neuer Technologien und der Verbindung mit einem Kunstraum vor Ort schafft das Team um die Anwälte Tim Schneidewind und Kilian Springer eine neue Arbeitswelt. Der gemeinsame Workspace im Kunstraum ermöglicht, neben dem kreativen Input, schnelle Kommunikation untereinander und das Arbeiten in flachen Hierarchien. Der Einsatz einer eigenen Cloud sowie neuester Apps in Verbindung zu Internet und Social Media beschleunigt und vereinfacht die Kommunikation untereinander sowie mit den Mandaten. Freie und kreative Arbeitsprozesse bestimmen den Alltag und bieten neue Lösungsansätze in der Rechtsberatung.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kanzlei KTR
Frau Janina Albrecht
Tschaikowskistraße 21
04105 Leipzig

fon ..: +49 0341 24 700 250
web ..: http://kanzlei-ktr.com
email : presse@kanzlei-ktr.com

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