Nach acht Jahren und fünf Monaten wurde am 17.1.24 der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen hat, dem Petenten übersandt.

Der Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden, Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen.

Bereits im September 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen.

Im Laufe des Petitionsverfahrens von 101 Monaten wurden sechs weitere sachliche Ergänzungen zur Petition eingereicht.  Auch aus dem Grunde, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde.

Vom Petitionsausschuss wurde viermal mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist.

Eindreiviertel Jahr hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich, zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit dem lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30.11.2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.1.24 mit Eingang am 17.1.24 informiert worden ist.

Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen.

Als Bürger dieser Republik fragt man sich, warum wurde diese Eingabe so lange hinausgezogen? Vermuten kann man hier deutlich, dass der politisch gebildete Ausschuss sich über Jahre nicht zu einer konstruktiven Entscheidung durchringen konnte.

Die jungen Kfz-Halter bis 25 Jahre und Senioren müssen durch unverkennbare Entscheidungsunwilligkeit und/oder Entscheidungsunfähigkeit des Petitionsausschusses über Jahre hohe Alterszuschläge zu ihren Kfz-Prämien zahlen.

Einen weiteren Aspekt, der durch den Petitionsausschuss erkennbar wurde, ist, dass ein Petent über eingeholte Stellungnahmen keine Kenntnis erhielt, sodass er sich dazu nicht äußern oder richtigstellen kann. Hier ist eine Benachteiligung der Petenten erkenntlich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:


Herr Rainer Schäffer
Grohner Reeperbahn 13
28759 Bremen
Deutschland

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Vor mehr als drei Jahren hat ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück.

In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher sollte es im August 2023 zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kommen. Diese wurde kurzfristig abgesagt und verschoben.

Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. „Wir sind enttäuscht und hätten uns deutlich mehr erhofft“, sagt Peifer und ergänzt: „Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“. ANINOVA beobachtet schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen wurde das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de ins Leben gerufen. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, moniert Peifer abschließend.

Weitere Informationen zu dem Fall in Merzen hier: https://aninova.org/aufdeckung/erneut-tierqualerei-in-einer-schweinemast/

Bildmaterial aus der Mastanlage senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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Veterinäramt spricht Tierhalteverbot aus

2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Das zuständige Veterinäramt in Hameln sprach bereits im vergangen Jahr ein Tierhalteverbot aus. Auf Grund des Urteils sperrt QS nun den Betrieb und die „Initiative Tierwohl“ entzieht dem Landwirt das Siegel. „Auch wenn wir uns höhere Strafen für Tierquälerei wünschen, so sehen wir in diesem Urteil einen Erfolg, denn in der Vergangenheit sind Tierquäler oft straffrei davon gekommen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.

Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb werden rund 850 Mastschweine gehalten.

Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fällt auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere sind auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelt, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.
Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Abschluss der Ermittlungen wurde ein Strafbefehl über 110 Tagessätze erlassen, gegen diesen ist der Landwirt rechtlich vorgegangen. Daher kam es zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Hameln. U.a. wurde vor Gericht eine Gutachterin angehört. Sie hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg das von ANINOVA eingereichte Bildmaterial bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in 14 Fällen Schweinen erheblich Leid und Schmerzen zugefügt worden sind und dass dadurch der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt ist. Konkret zeigte sie auf, dass die Tiere stark erkrankt waren, ihnen aber nicht vom Tierhalter geholfen wurde. Es wurde teilweise über 19 Tage kein Tierarzt informiert oder das Tier in eine Krankenbucht gebracht. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben. „Die Tiere wurden einfach sich selbst überlassen“, sagt Peifer. Besonders schockierend war die Auswertung der Betreuungszeit pro Tier, die der Landwirt und seine Mitarbeitenden aufbrachte. Demnach betrug diese insgesamt nur 0,5 – 1 Sekunde pro Tier und Tag. „Völlig absurd, dass sich der Landwirt bis heute als Vorzeigebetrieb bezeichnet“, so Peifer.

Auch wurde vor Gericht eine Mitarbeiterin des zuständigen Veterinäramts in Hameln angehört. Das Veterinäramt wurde damals auch von ANINOVA (damals noch Deutsches Tierschutzbüro) informiert. Bei einer unangekündigten Kontrolle in dem Betrieb wurde die Tierquälerei ebenfalls festgestellt und u.a. die Nottötung von elf erkrankten und geschwächten Schweinen angeordnet. In den folgenden Monaten wurde der Betrieb achtmal vom Veterinäramt kontrolliert, immer wieder wurden zum Teil massive Tierschutzverstöße vorgefunden. Mitte 2023 hat das Veterinäramt dann ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber erlassen. Im Gerichtssaal sagte die Amtsveterinärin, dass dem Landwirt „Empathie gegenüber den Schweinen gefehlt“ habe. Das wurde auch dadurch deutlich, dass der Landwirt bei einer Kontrolle lieber frühstücken ging, als den Veterinären die Stalltür zu öffnen.

Der Landwirt selbst verstickte sich vor Gericht in massive Widersprüche und wirkte unglaubwürdig. Die Richterin sah keine Reue in Hinblick auf das Fehlverhalten des Landwirts und verurteilte ihn zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. „Wir würden uns natürlich deutlich höhere Strafen wünschen, aber wir sind zufrieden mit dem Urteil“, so Peifer und ergänzt: „In den meisten Fällen von Tierquälerei passiert am Ende überhaupt nichts“.
Nach dem Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet.

Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.

Weitere Informationen: https://aninova.org/news/westfleisch-schweinemaester-tierhalteverbot-und-vorstrafe

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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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